Full text: Arbeiterverhältnisse und Fabrikeinrichtungen der Schweiz (2. Band)

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Ausserdem hat die Zürcher Dampfschifffahrts-Gesellschaft 
die Gewinnbetheiligung ihrer Angestellten nach 8 21 ihrer Sta- 
tuten vom 22. December 1868 durchgeführt. Dieser $ 21, welcher 
wörtlich auch in die neuesten Statuten vom 29. April 1873 
wieder aufgenommen worden ist, lautet: 
«Von dem aus der Bilanz sich ergebenden Jahresgewinne 
wird zunächst den Actionären ein Zins bis auf 4°, des Nominal- 
betrages ihrer Actien gewährt. Von dem hienach übrig bleiben- 
den Reingewinn werden sodann 25°, als Reservefond zurück- 
gelegt, bis dieser auf 25°/, des Actiencapitals angestiegen ist; 
5% werden alsTantiemean das Verwaltungs-Comite 
und 5% an die Beamten und Angestellten vertheilt; 
5% einer Unterstützungs- und Pensionskassa für 
die Angestellten zugeschieden und 60°%,, beziehungs- 
weise der Rest, als Dividende, unter angemessener Abrundung 
der Summe, den Actionären ausbezahlt.» 
Nach den von der Direction uns gemachten Mitthei- 
lungen betrug die Tantieme für die Angestellten und für die 
Unterstützungs-Pensionskasse derselben: 
im Jahre 1869 je Fr. 814. 31 Cis. 
ae SE 
ö | 2,555. 05 .; 
7,149. 25. 
10. Lohnverhältnisse in der Seifenfabrikation. 
Die Seifenfabrikation ist ein Erwerbszweig, der in der Schweiz 
noch an den meisten Orten im Uebergang vom handwerks- 
mässigen zum fabrikmässigen Betriebe begriffen ist.. Die grösste 
schweizerische Seifenfabrik ist diejenige von Friedrich Steinfels in 
Zürich, welche 28—35 Arbeiter beschäftigt und wegen der darin 
bestehenden Lohnzahlungsmethode, wonach Gratificationen und 
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