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Ausserdem hat die Zürcher Dampfschifffahrts-Gesellschaft
die Gewinnbetheiligung ihrer Angestellten nach 8 21 ihrer Sta-
tuten vom 22. December 1868 durchgeführt. Dieser $ 21, welcher
wörtlich auch in die neuesten Statuten vom 29. April 1873
wieder aufgenommen worden ist, lautet:
«Von dem aus der Bilanz sich ergebenden Jahresgewinne
wird zunächst den Actionären ein Zins bis auf 4°, des Nominal-
betrages ihrer Actien gewährt. Von dem hienach übrig bleiben-
den Reingewinn werden sodann 25°, als Reservefond zurück-
gelegt, bis dieser auf 25°/, des Actiencapitals angestiegen ist;
5% werden alsTantiemean das Verwaltungs-Comite
und 5% an die Beamten und Angestellten vertheilt;
5% einer Unterstützungs- und Pensionskassa für
die Angestellten zugeschieden und 60°%,, beziehungs-
weise der Rest, als Dividende, unter angemessener Abrundung
der Summe, den Actionären ausbezahlt.»
Nach den von der Direction uns gemachten Mitthei-
lungen betrug die Tantieme für die Angestellten und für die
Unterstützungs-Pensionskasse derselben:
im Jahre 1869 je Fr. 814. 31 Cis.
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ö | 2,555. 05 .;
7,149. 25.
10. Lohnverhältnisse in der Seifenfabrikation.
Die Seifenfabrikation ist ein Erwerbszweig, der in der Schweiz
noch an den meisten Orten im Uebergang vom handwerks-
mässigen zum fabrikmässigen Betriebe begriffen ist.. Die grösste
schweizerische Seifenfabrik ist diejenige von Friedrich Steinfels in
Zürich, welche 28—35 Arbeiter beschäftigt und wegen der darin
bestehenden Lohnzahlungsmethode, wonach Gratificationen und
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