Full text: Arbeiterverhältnisse und Fabrikeinrichtungen der Schweiz (2. Band)

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(Gesellen, Schreiber, Lehrlinge und Handlanger) bei mir in Kost und Logis 
haben. Principal und Angestellte bildeten gleichsam eine Familie. 
Die Gesellen waren meistens Ausländer und ledig. Mit der Ver- 
grösserung des Geschäftes musste ich aber darauf Bedacht nehmen, an die 
Stelle der stets theurer werdenden Handarbeit so viel wie möglich Ma- 
schinenarbeit zu setzen, und damit auch dem stetigen Wechsel, der mit 
dem Gesellenthum verbunden war, ein Ende zu machen. 
Ich lasse nun die Arbeiten, die früher von geübten Gesellen verrichtet 
wurden, durch Maschinen (Pumpen, Schneidemaschinen ete.), welche von 
einheimischen Arbeitern geleitet werden können, besorgen, und halte mir 
daneben eine kleinere Zahl tüchtiger, gut bezahlter Vorarbeiter und 2 Siede- 
meister, welche ihre Stellen nicht so leicht verlassen wie junge ledige 
Gesellen. 
Mit der Beseitigung der Letzteren hat auch die Zahl der Pensionäre 
bedeutend abgenommen, da der grössere Theil meiner ältern einheimischen 
Arbeiter verheirathet ist. 
Immerhin bedingt die Eigenart meines Berufes, dass ich stets circa 
6—8 Angestellte in meinem Haus logire und beköstige; es wird deshalb 
meinem Geschäfte noch während längerer Zeit ein Stück von den alten 
Handwerksgebräuchen verbleiben. — 
Um wieder auf die Löhnung zurückzukommen, habe ich anzuführen, 
dass die bei mir in Kost und Logis befindlichen Angestellten — gleich den 
Dienstmägden — im Jahrlohn stehen, dass sie aber von diesem, nach Be- 
darf circa '/, successive beziehen dürfen. Im Krankheitsfall werden sie auf 
Kosten des Geschäftes durch den Hausarzt behandelt; sie beziehen den 
Lohn auch für die Dauer ihrer Krankheit; ebenso wie für die Dauer des 
Militärdienstes, wenn sie zu solchem einberufen werden. 
Die Büreau-Angestellten, die 2 Siedemeister und die Vorarbeiter stehen 
ebenfalls im Jahrlohn und können %, von diesem successive beziehen. Einzig 
die Handlanger erhalten ihren Lohn regelmässig alle Samstage ausbezahlt. 
Die Gratificationen und Tantiemen werden nicht nach einer bestimmten 
Schablone, nicht nach einem festen Procentsatz auf die fixen Löhne be- 
rechnet. Sie sollen dem Principal das Mittel in die Hand geben, das 
wirkliche Verdienst des Angestellten um das Gedeihen des Geschäftes zu 
belohnen, die festen Löhne zu completiren. Letztere werden zu Anfang des 
Jahres festgestellt; der Principal wird bei dem versprochenen Gehalt be- 
haftet; er muss aber riskiren, dass der Angestellte die seinerseits gegebenen 
Versprechen nicht erfülle, den gehegten Erwartungen nicht entspreche, 
oder dass das Geschäft nicht die gewohnte oder gehoffte Rendite abwerfe. 
Bei gutem Verhalten beträgt die Gratification eines Angestellten 
der weniger als 5 Jahre im Geschäfte engagirt ist, circa 4 A 5%». bei 
Einem, der länger als 5 Jahre im Geschäfte gewirkt hat, 8 — 10°% vom 
fixen Lohn, im Durchschnitt angenommen.
	        
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