Full text: Arbeiterverhältnisse und Fabrikeinrichtungen der Schweiz (2. Band)

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ı und einem Massenaustritt von Züricher Gehülfen aus dem schweize- 
iR. rischen Typographenbunde geführt und die Principale veranlasst 
a den hat, mit den ihnen treu gebliebenen Gehülfen eine Art Princi- 
inzel- palen- und Gehülfenbund zu schliessen, um den Arbeitern dieje- 
rikes, nige Assecuranz, welche sie bisher durch ihre Gewerkvereine 
areig- erstrebten, nunmehr durch gemeinschaftliche Leistungen zu ver- 
bren- schaffen und an die Stelle einer ausgesprochenen Kampfgenossen- 
rich schaft ein wirkliches Einigungsamt zu setzen. Ein solcher 
‚trebt Ausgang zeigt uns die Gewerkvereine nur als Durchgangspunkt, 
‘oO sie welcher die Gehülfen zu ebenbürtigen Bundesgenossen der Prin- 
aglich cipale erheben und eine gerechte Abmessung von Rechten und 
meh- Pflichten beider Theile herbeiführen soll. Ein ähnliches schwei- 
selbst zerisches Einigungsamt besteht in der Färberei Neftenbach (Kt. 
habe Zürich), deren Director selbst die Bildung einer ihm zur Seite 
triker stehenden Arbeitercommission zur Förderung der gemeinsamen 
| mir Interessen und zur Verhütung von Streitigkeiten veranlasst hat 
ı von (S. 396—398). Da es der Zweck meines Berichtes ist, diese und 
x der ähnliche in der Schweiz vorkommenden wirthschaftlichen Einrich- 
n ge- tungen, sowie die mit Hülfskassen, Sparkassen, Fabrikordnungen, 
auch Lehrverträgen, Arbeiter-Productivgenossenschaften etc. gemach- 
he S. ten Erfahrungen nicht nur zur allgemeinen Kenntniss zu bringen, 
all so sondern auch ihre Nachahmung zu erleichtern, so habe ich die 
selben wichtigsten darauf bezüglichen Statuten, Verträge, Formulare, 
»y auUs- Verordnungen etc. im Auszuge beigefügt. 
y der Die Benutzung des Werkes ist allen. Geschäftsmännern und 
velche Gelehrten durch ein ausführliches Personen- und Sachregister 
us zu erleichtert.
	        
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