Full text: Arbeiterverhältnisse und Fabrikeinrichtungen der Schweiz (2. Band)

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 Kenan stets in gutem Vernehmen standen, für deren Fortbildung sie eine 
" Bibliothek (von bis jetzt 300 Bänden) geschaffen haben und deren 
I% greift Unterstützungskasse für Krankheitsfälle sie verwalten. 
un sich Von den Arbeitern sind die einen gänzlich nach dem Stück 
Kt Setzt oder (die Schmelzer) nach dem Gewichte bezahlt; der Verdienst 
nn a anderer setzt sich aus einem bestimmten Tagelohn und ausserdem 
Un nd das einer Vergütung für die geleistete Arbeit zusammen; noch andere, 
Si un aber nur die Minorität, erhalten bloss Tagelohn. Ausserdem liess 
man Arbeitern aller Kategorien bei mehreren Gelegenheiten Extra- 
CE prämien zukommen. Der Durchschnittslohn für jeden Arbeitstag 
In. der erreichte während des Jahres 1871—1872 die Höhe von 4 Fr. 42 Ct. 
ei. de: Sich hiemit noch nicht begnügend, richteten die Directoren 
‚keit der a ; . z 
Einen am 18. Oetober 1871 ein Cireular an ihre Arbeiter, in welchem 
1 . a . 
) sie denselben mittheilten, dass auf ihren Vorschlag die General- 
t, dessen VEN, 7 
indem versammlung der Actionaire ein System gebilligt habe, nach dem 
So : ; . 
Mluste die Arbeiter und Beamten, vom vergangenen 1. Juli an gerech- 
e Muster ; Sn i 
beruht net, am Gewinn participiren sollten. 
e beru . ; . 
Wir geben nachstehend die Uebersetzung des den Arbeitern 
r Zeich- . . 
a mitgetheilten Reglements : 
einzigen 
" REGLEMENT 
‚rbeitern, Bean N Sr .  EhE 
. für die Gewinnbetheiligung der Arbeiter u. Beamten der „Societe 
an Fabri- de l’aneienne maison Billon & Isaak“ in Genf, festgestellt durch 
die Verwaltung im Einklang mit dem Beschluss der General- 
te Lohn- Versammlung der Actionäre vom 13. Oetober 1871. 
mn wir in A 
' . Den 30. Juni jeden Jahres nach Inventur und Abschliessung aller Rech- 
gen über nungen, nach Abrechnung der üblichen Zinsen des Capitals, des Betrages 
Gewinn- für die Amortisation und die Reserve für. die Verluste und endlich nach 
e/in- der Billigung der Rechenschaftslegung durch die Generalversammlung, werden 
. 50%, des Nettogewinnes den Beamten und Arbeitern zu gut geschrieben 
Zestehens werden. 
erscheint, Art. II. 
heil : Zulassung zum Antheil am Gewinn, — Ausschliessung, 
eM1gung Am Gewinn nehmen Theil alle Arbeiter, Arbeiterinnen und Beamten, 
n Hauses die ausschliesslich für Rechnung der Fabrik gearbeitet haben und wenig- 
Ebauches stens 3 aufeinanderfolgende Monate des Rechnungsjahres in den Werkstätten 
) his 110 derselben beschäftigt waren. 
. Jede Untreue oder jede Verletzung des Reglements, die genügenden 
)irectoren
	        
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