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Kenan stets in gutem Vernehmen standen, für deren Fortbildung sie eine
" Bibliothek (von bis jetzt 300 Bänden) geschaffen haben und deren
I% greift Unterstützungskasse für Krankheitsfälle sie verwalten.
un sich Von den Arbeitern sind die einen gänzlich nach dem Stück
Kt Setzt oder (die Schmelzer) nach dem Gewichte bezahlt; der Verdienst
nn a anderer setzt sich aus einem bestimmten Tagelohn und ausserdem
Un nd das einer Vergütung für die geleistete Arbeit zusammen; noch andere,
Si un aber nur die Minorität, erhalten bloss Tagelohn. Ausserdem liess
man Arbeitern aller Kategorien bei mehreren Gelegenheiten Extra-
CE prämien zukommen. Der Durchschnittslohn für jeden Arbeitstag
In. der erreichte während des Jahres 1871—1872 die Höhe von 4 Fr. 42 Ct.
ei. de: Sich hiemit noch nicht begnügend, richteten die Directoren
‚keit der a ; . z
Einen am 18. Oetober 1871 ein Cireular an ihre Arbeiter, in welchem
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) sie denselben mittheilten, dass auf ihren Vorschlag die General-
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indem versammlung der Actionaire ein System gebilligt habe, nach dem
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Mluste die Arbeiter und Beamten, vom vergangenen 1. Juli an gerech-
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beruht net, am Gewinn participiren sollten.
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Wir geben nachstehend die Uebersetzung des den Arbeitern
r Zeich- . .
a mitgetheilten Reglements :
einzigen
" REGLEMENT
‚rbeitern, Bean N Sr . EhE
. für die Gewinnbetheiligung der Arbeiter u. Beamten der „Societe
an Fabri- de l’aneienne maison Billon & Isaak“ in Genf, festgestellt durch
die Verwaltung im Einklang mit dem Beschluss der General-
te Lohn- Versammlung der Actionäre vom 13. Oetober 1871.
mn wir in A
' . Den 30. Juni jeden Jahres nach Inventur und Abschliessung aller Rech-
gen über nungen, nach Abrechnung der üblichen Zinsen des Capitals, des Betrages
Gewinn- für die Amortisation und die Reserve für. die Verluste und endlich nach
e/in- der Billigung der Rechenschaftslegung durch die Generalversammlung, werden
. 50%, des Nettogewinnes den Beamten und Arbeitern zu gut geschrieben
Zestehens werden.
erscheint, Art. II.
heil : Zulassung zum Antheil am Gewinn, — Ausschliessung,
eM1gung Am Gewinn nehmen Theil alle Arbeiter, Arbeiterinnen und Beamten,
n Hauses die ausschliesslich für Rechnung der Fabrik gearbeitet haben und wenig-
Ebauches stens 3 aufeinanderfolgende Monate des Rechnungsjahres in den Werkstätten
) his 110 derselben beschäftigt waren.
. Jede Untreue oder jede Verletzung des Reglements, die genügenden
)irectoren