Full text: Arbeiterverhältnisse und Fabrikeinrichtungen der Schweiz (2. Band)

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Wir knüpfen an diese Mittheilungen eines Zürcher Bau- Arl 
unternehmers noch diejenigen eines ın unserer Nähe bei einem vor 
Bau beschäftigten Maurerpolirers, Hın. Carl Jörger, welcher uns MW 
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mittheilt , dass beim Antritt seines Geschäftes im Jahre 1864 Cat 
der höchste Taglohn eines Maurergesellen 2 Fr. 60 Cts. und der Abı 
niedrigste 2 Fr. 20 Cts. betragen habe, gegenwärtig aber im Su] 
Juli 1873 der höchste 4 Fr. 60 Cts. und der niedrigste in seinem Fol 
Geschäft 2 Fr. 80 Cts. betrage. Es hätten 1864 bei ihm 5—6 Jah 
Lehrlinge gearbeitet und gegenwärtig die gleiche Zahl. Die Lehr- und 
zeit sei 1864 drei Jahre gewesen und jetzt sei sie 2'/, Jahre. ui 
Lehrgeld habe man auch früher nicht gezahlt und jetzt bekomme 61 
ein Lehrling noch etwas, wohne aber dafür nicht beim Meister. Die 
Arbeitsstunden seien 11'/, Stunden von Morgens 6 bis Abends 7 Uhr. 
Tischlergewerbe. 
Von Hrn. Tischlermeister J. R. Ochsner zum "Tiefenhof. in der 
Zürich erhalten wir folgende Aufschlüsse: Fri 
Gründung oder Antritt des Geschäftes: 1832. 1872. An 
Wie viel Gesellen: 5 Mann. 16—20. für 
Lohn für gute Gesellen: Wochenlohn 6 Fr. Täglich 4—5 Fr. Grü 
mit Kost u. Logis. im Zeit- od. Stück- wi 
lohn. N 
Lohn für geringere. Gesellen: Wochenlohn 4 Fr. Täglich Fr. 2. 80 Tas 
mit Kost u. Logis. bis Fr. 3. — 
Wie viel Lehrlinge: 1—2. 12, Ark 
Arbeitsstunden: Von 5 Uhr Morg. Von 6 Uhr Morg. Lel 
bis 7 Uhr Ab. im bis 7 Uhr Abends. Bes 
Sommer u. Winter. Bes 
Kündigungsfrist : 14tägige. nach vollendeter Bes 
Stückarbeit. 
Bestehen schriftliche Arbeitscontracte: Keine, meist Wo- Wochenlohn und 
| chenlohn. Stückarbeit. noc 
Lehrgeld wird nicht gezahlt bei 4jähriger Lehrzeit, bei 3 Jahren 
Lehrzeit wird 250—300 Fr. bezahlt; der Lehrherr gewährt dafür Kost. gTÖ: 
Die Lehrlinge wohnten früher immer, jetzt nur noch theilweise beim Meister. die 
Hr. Ochsner fügt dieser Antwort noch folgende weiteren aM 
. . . wer 
Mittheilungen bei: nd 
In den Jahren 1832—1843 bestand hier die allgemeine Uebung, dass die 
die Arbeiter beim Meister Kost und Logis mit einem Wochenlohn von Fr. 4
	        
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