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bei Erhöhung verlangt hätte, einzig als Folge der jeweiligen Ver-
hältnisse.
ist Gewinnbetheiligung von Arbeitern einer
sten Gerberei: Herr Henry Reymond, Besitzer einer Gerberei in
er Morges (Canton Waadt), theilte am 14. April 1872 seinen Ar-
beitern ein Decret mit, dessen wichtigste Punkte folgender-
ister massen lauten:
wart «Da in der Gerberei die Waare meistens erst verkauft wird,
nachdem sie 2 Jahre den Operationen der Fabrik unterworfen
) um war, so wird nur der Arbeiter, der an dieser langen Arbeit ohne
nde ; Unterbrechung Theil genommen hat, am Gewinn betheiligt werden.
inem Im Frühjahr jeden Jahres wird nach Ziehung der Bilanz
858) ein Theil des Gewinns unter die Arbeiter vertheilt werden.
den. Die Vertheilung findet nur statt, wenn ein Gewinn realisirt
; bei worden ist; Verlust trägt der Besitzer allein.
hei_® ' Der Satz des Antheils hängt von der Grösse des Verdienstes
um und der guten Führung ab.
Die Stückarbeiter werden nur die Hälfte von diesem An-
and- theil erhalten. »
nur Nach den Mittheilungen des Hrn. Reymond hat der durch-
Ge- schnittliche Antheil eines jeden Arbeiters im vorigen Jahre
men. 110 Fr. betragen.
1873
beit-
gabe 15. Löhne und Lohnzahlungsmethoden
elche in der Landwirthschaft.
urer- Die in der Landwirthschaft üblichen. Löhne sind lange Zeit
beim hinter den im Handwerks- und Fabrikbetrieb gezahlten Löhnen
lahre zurückgeblieben, aber im letzten Jahrzehnt ist in der Schweiz
= ein sehr bemerkbarer Umschwung eingetreten und gute land-
—— wirthschaftliche Arbeiter sind jetzt so gesucht, dass sie sich in
= manchen Gegenden ebensogut, ja noch besser stehen als gelernte
1850 Handwerker. Es betrifft diess namentlich gute Kuh- und Pferde-
eine knechte, erfahrene Sennen und Rebleute. Natürlich sind auch