Full text: Arbeiterverhältnisse und Fabrikeinrichtungen der Schweiz (2. Band)

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ieden- Nr a ; . . 
a det auf Gegenseitigkeit. Eine ganz ähnliche Erscheinung macht sich 
 ODCn im Walliser Rebbau geltend. Obschon die Gemeinden und gerade 
N nGub diejenigen der Seitenthäler viele Gemeinde-Rebberge besitzen, 
N SOra so werden doch nicht bloss diese Gemeinderebberge, sondern auch 
loch die den Privaten gehörigen Rebberge hie und da sämmtlich unter 
 rlich Mithülfe aller Gemeindeangehörigen bearbeitet. Wer unent- 
N en- schuldigt wegbleibt, bezahlt eine Busse von 1—1% Fr. Zu ge- 
das wissen Zeiten erscheint beinahe die ganze Gemeinde, wenigstens 
den der arbeitsfähige Theil auf dem Arbeitsplatze und zieht mit 
eat Trommelschlag und Musik zur Arbeit. Solche Arbeitstage ge- 
NUN stalten sich überhaupt zu halben Festtagen. — Diese gegen- 
gen seitigen Dienstleistungen erscheinen in jenen Gegenden fast noth- 
wendig, wenn man die grossen Entfernungen mancher Wohn- 
Net orte der Besitzer von den Rebbergen (oft 6 und mehr Stunden) 
nn m berücksichtigt. 
ndert a 
‚OSSEN 16. Lohnverhältnisse in der Forstwirthschaft. 
ES Aus älteren Försterrechnungen, welche Herr v. Orelli, Ober- 
Zn förster der der Stadt Zürich gehörigen Sihlwaldungen, . zu unserer 
A) Benutzung überliess, entnehmen wir folgende Angaben: 
hof Im Betriebsjahre 1841—42 (1. Juni — 31. Mai) betrug der 
N nn Tagelohn für Waldarbeiter Fr. 1. 50—1. 92; der Frohntagelohn 
. Fr. 0.60. — 
yiche Im Betriebsjahr 1851—52 der Tagelohn für Waldarbeiter 
Sn Fr. 1. 20—2. 16, der Frohntagelohn Fr. 0. 75. 
Shen Im Betriebsjahre 1859—60 betrug der Tagelohn für Wald- 
A arbeiter Fr. 1. 80—2. 
nach Nach dem Jahre 1870 ist der Tagelohn für gute Wald- 
halbe arbeiter, die zum grossen Theil noch freie Wohnung haben, auf 
A 3 Fr. gestiegen. Als Beweis bringen wir eine Eingabe der Wald- 
a arbeiter an das Forstamt der Stadt Zürich vom 2. Februar 1878, 
Ss deren wir bereits in dem Abschnitt über die Wohnungsfrage ge- 
die dacht haben, hier in ihrem ganzen Wortlaute zum Abdruck: 
16° 
13
	        
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