Full text: Arbeiterverhältnisse und Fabrikeinrichtungen der Schweiz (2. Band)

«Die Unterzeichneten, welche schon längere Zeit im Dienste des Forst- vor 
amtes der Stadt Zürich stehen, suchen die Vergünstigung nach, dass ihnen ber 
entweder unentgeltlich, oder gegen möglichst niedrigen Car 
Zins, Wohnungen in den forstamtlichen Gebäuden entweder belassen, oder 
frisch angewiesen werden möchten. Na 
Die Unterzeichneten verpflichten sich sodann mittelst ihrer Unterschrift, ‚die 
wünschbaren Falls mittelst Stellung von Real- oder Personalcaution: 
a. bei allen Waldarbeiten en regie auf Verlangen im Taglohn mitzuhelfen; 
b. ohne schriftliche Bewilligung des Stadtforstmeisters Niemand anderem, 
wer es auch sei, weder im Accord noch im Taglohn zu arbeiten ; 
c. ihre volle Arbeitskraft, soweit dieselbe nicht unter litt. a schon be- 
griffen ist, der Holzhauerei in den Stadtwaldungen zuzuwenden, 
Da bei den meistentheils anstrengenden Waldarbeiten eine Arbeitszeit 
von effectiven 10 Arbeitsstunden als Maximum, dagegen bei den kurzen 
Wintertagen eine Dauer derselben von circa 7 Stunden als Minimum er- 
scheint, während gerade auf letztere Periode die sehr anstrengende Arbeit 
des Holzrückens und Schlittens fällt, so petitioniren die Unterzeichneten 
in Berücksichtigung der theuren Zeiten für einen Maximal-Taglohn von To 
drei Franken, und überlassen eine Reduction dieses Normaltaglohnes ge- 
rechtfertigt durch noch nicht erreichte, oder schon geschwächte Arbeits- 
kraft u. s. w. vertrauensvoll dem Gerechtigkeitsgefühl des Hrn. Stadtforst- Me 
meisters in Zuzug seines eidlich verpflichteten Aufseherpersonales. 
Betreffend Hauerlohnsvergütung stellen die Unterzeichneten keine Lohns- 
forderung; setzen indessen voraus, dass das Forstamt sie in jeder Be- Ma 
ziehung den fremden Holzhaueraccordanten gleich stellen werde. » Fr. 
Ein Theil der Holzarbeiter im Walde wird im Accord, früher aus 
nach Klaftern, jetzt nach Cubikmetern bezahlt, wobei sich gute sei 
Arbeiter noch weit mehr als 3 Fr. verdienen können. Früher ihr 
erhielt ein Waldarbeiter als Minimum 1 Fr. 50 Rp. per Klafter, ver 
gegenwärtig wird 4—4'/, Fr. für das Klafter im Accord bezahlt. bez 
Ein gewandter Holzmacher kann täglich etwa ein Klafter Holz au 
machen. FT. 
Jun 
un‘ 
17. Lohnverhältnisse im Bergbau. 
Obwohl der Bergbau in der Volkswirthschaft der Schweiz 
keine grosse Bedeutung hat, so ist es doch nöthig, dem Leser Sn 
dieses Berichtes auch einen Einblick in den innern Betrieb dieses He 
wichtigen Zweiges der Urproduction zu gewähren und die dabei 
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