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drig, dass das Handwerk noch immer einen goldenen Boden hat und
und dass junge Leute mit nicht ungewöhnlichen Geistesgaben es bei
lung Fleiss, Ordnung und Geschicklichkeit im Handwerk jetzt weiter
und bringen können, als in den kaufmännischen Erwerbszweigen,
sich welche wegen socialer Vorurtheile und in Folge einer ganz fal-
‘oSSE schen Geringschätzung der Handarbeit wohl noch für längere Zeit
men überfüllt sein werden, während der kunstfertige Betrieb des Hand-
‚ohn werks immer seltener geworden ist und daher voraussichtlich
ken. in nächster Zeit immer höhern Gewinn erzielen wird.
auf
sen, a
Un 19. Gehaltsverhältnisse von Beamten, Geistlichen
oh und Lehrern.
für Zu den Arbeitern eines Volkes gehören gewiss auch mit in
nen erster Linie die Beamten, Lehrer und Geistlichen.
lass Die sociale Frage würde richtiger beurtheilt werden, wenn man
Cch- die Arbeit als solche, mag sie nun mit dem Kopf oder mit der
‚ehr Hand geleistet werden, immer als gleich ehrenvoll, gleich
'ks- nothwendig und gleich segensreich betrachten wollte, so-
bis bald sie nur in der rechten Gesinnu ng für nothwendige und
ben würdige Zwecke unsers Menschendaseins geleistet wird.
Auch bei Arbeitern für den öffentlichen Dienst und für die
ger Belehrung des Volks herrscht bei der Löhnung das im Wirth-
att schaftsleben der Völker massgebende Gesetz der Unterschiede
zu je nach den Leistungen und Anforderungen, nach der Verant-
ige wortlichkeit der Stellung und nach den Concurrenz- und Zeit-
er- verhältnissen. — Welche Unterschiede entdecken wir in den
ter Büreaux einer jeden Regierungs- oder Gerichtskanzlei von den
NZ Löhnen der untersten Schreiber und Büreaudiener an bis zu den
ıt- Gehalten der höchsten Regierungsbeamten und Richter! Es er-
ad, Scheint daher zur Illustration der allgemeinen Lohnverhältnisse
nothwendig, auch die Lohnverhältnisse der geistigen Arbeiter in
9 dem allgemeinen Rahmen der Gesammtarbeit des schweizerischen
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