a 171 =
n der inspectionen verwendeten Tag 12 Fr. Die Regierungskanzlei
wird besoldet, wie folgt:
uns Pr.
yublik a. der erste Kathsschreiber bezieht einen festen Jahrgehalt von 2500
ange- b. der zweite 7 %3 B „ 2500
dem c. der dritte “ ® 5 5 „12500
egen- d. die beiden Secretäre beziehen je .. 1600
ıngen Die Rathsweibel (die Polizeibeamten der Republik) beziehen
TeaUX 1300 Fr. festen Gehalt, der erste mit freier Wohnung im Rath-
ywal- hause.
mn die In sämmtlichen Gerichten bezieht der Präsident von
tnisse jedem Sitzungstage 7 Fr. 50 Cts. und die Richter 5 Fr. —
st in Bei Augenscheinen an Bergen und Alpen je 2 Fr. mehr.
;‚e für Der .Criminalgerichtspräsident bezieht ausser dem Sitzgeld noch
3sver- einen Jahrgehalt von 800 Fr. Jeder Gerichtsschreiber bezieht
ngten ein Fixum von 2300 Fr., der Verhörichter 3000 Fr.
1 den ? ! e
De Wir lassen diesen Bemerkungen noch eine Tabelle über Ge-
haltsverhältnisse im Kanton Zürich folgen, welche Hr. alt Statt-
7 Ge) halter Huggenberg in Winterthur die Güte hatte, für uns an-
eeSen zufertigen. Wir bemerken dazu, dass 7 Fr. alte Währung = 10 Fr.
neue Währung sind.
ı von
3e80l- an 402
h Gehalte von Beamten, Geistlichen und Lehrern
im Kanton Zürich,
oisher
Besol Jahr. Behörde. Jahresbesoldung. Bemerkungen.
0 —
1820 Regierungsrath fr. 420 alte Währung. laut Gesetz von 1803.
er A: Nebst 25 Mütt Kernen und 25 Der Präsident resp. Bürger-
| Eimer Wein. meister erhielt fr. 380 mehr.
EINEN 1831 % fr. 1400 alte Währung. laut Gesetz von 1831.
. Der Präsident resp. Bürger-
ezieht meister erhieit fr.200 mehr.
0 Fr 1834 N fr. 1800 a. W. laut Gesetz von 1834.
.y Der Präsident erhielt fr. 200
0 Fr. mehr.
; 1850 N fr. 18500 a. W. laut Gesetz von 1834.
1e6SeM Der Präs. erhielt fr. 200 mehr,
: 1860 ; fr. 3500 n. W. laut Gesetz von 1856.
ezieht ' Der Präs. erhielt fr. 500 mehr.
schul- 1870 fr. 5000 n. W. Jaut Gesetz von 1867.
Der Präs. erhält fr. 500 mehr.