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V. Hülfskaffen und Maßregeln zur Yerfiherung
o der Arbeiter,
Fr. Die Kassen- und Versicherungs-Verhältnisse hängen mit der
A Fr. Lohnfrage auf’s engste zusammen. Der Lohn soll nicht bloss
) Fr. die materielle Existenz des Arbeiters und die Erhaltung seiner
ale Kräfte in der Gegenwart sichern, sondern auch eine gewisse
Vorsorge für die Zukunft mit ermöglichen und daher eine Asse-
curanz gegen Mangel in Folge von Krankheit oder Abnutzung
70. der Kräfte mit enthalten. Jeder Geschäftsmann berechnet am
200. Jahresschlusse die Abnutzung von Häusern, Schiffen, Maschinen,
150 Werkzeugen und anderem todten Inventar und setzt dafür
200. gewisse Procente aus, die nicht dem Jahresgewinn, sondern einem
dere Reservefond. zu Gute kommen. Wie viel mehr sollte er an die
lebendigen Gehülfen seiner Arbeit, an die Abnutzung ihrer
Kräfte und an die Wechselfälle ihres Geschickes denken und
ebenfalls regelmässige Abschreibungen vom Geschäftsertrage in
ihrem Interesse vornehmen!
Diese ebenso gerechte wie wirthschaftlich ‚nützliche Idee
des sog. Assecuranzlohnes, welche Cobden schon vor mehr
als 10 Jahren als ein Hauptmittel zur Lösung der socialen Frage
empfohlen hat, ist auch in der industriellen Praxis der Schweiz
schon mehrfach verwirklicht worden.
ank. In einer Versammlung der Züricher statistisch volkswirth-
nk, schaftlichen Gesellschaft v. December 1871 wurde der Assecuranz-
lohn in der Schweiz zum ersten Mal öffentlich als allgemeiner
Grundsatz für jede gesunde Industrieverwaltung von einem Gross-
industriellen, Herrn J. J. Bourcart, empfohlen. Herr Bourcart,