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den Vereinen nicht zum Vortheil gereicht. Sie müssen, um der
Unsicherheit vorzubeugen, auf sehr starke Reserven bedacht sein,
so dass der Krankendienst oft darunter leidet. In guten Jahren
werden die Mitglieder nur zu leicht geneigt, zu glauben, dass
die Einlagen herabgesetzt oder die Unterstützungen erhöht werden
dürfen: ein Glaube, der durch nachfolgende böse Jahre wieder
ins Gegentheil umschlägt, das Zutrauen zum Fortbestand des
Vereins schwächt und seine Auflösung herbeiführen kann. Um
eine mässige Sicherheit zu erzielen, ist eine Mitgliederzahl von
wenigstens 100 erforderlich; je grösser sie ist und je weitere
Gebiete sie umfasst, um so genauer trifft das Wahrscheinlich-
keitsgesetz ein und um so sicherer ist das Gedeihen und der
Bestand der Gesellschaft. Es muss als ein ausserordentlich
glücklicher Gedanke bezeichnet werden, den die Societ& vaudoise
de Secours mutuels durchgeführt hat, dass nämlich möglichst
viele Localvereine im Kanton Waadt geschaffen wurden, welche
alle mit der gemeinsamen Mutter nicht bloss dem Namen, son-
dern der That nach verbunden sind und ein einziges Ganze bilden.
Aechnlich ist die Societ& fraternelle im Kanton Neuenburg.
Hülfskassen grösserer Kreise.
1. Im Jahr 1870 ist zunächst im Kanton Bern eine Ver-
einigung von 32 verschiedenen Hülfsgesellschaften zu einer kan-
tonalen bernischen Krankenkasse zu Stande gekommen, über deren
Entstehen sich der Bericht des Centralcomite&s dieses Bundes
folgendermassen ausspricht: »Nach den von der schweizerischen
statistischen Gesellschaft gemachten Erhebungen bestanden Anno
1865 im Kanton Bern sechszig gegenseitige Hülfsgesellschaften,
genauer gesagt solche Vereinigungen und Anstalten, deren Mit-
glieder sich Unterstützung unter Umständen bieten, welche von
Gesundheit, Leben und Tod der Mitglieder selbst oder ihren
Angehörigen abhängen (Kranken-, Unterstützungs-, Wittwen- und
Waisenkassen ete.), mit zusammen 7916 Mitgliedern, wovon 76083
männlichen und 313 weiblichen Geschlechts. So erfreulich diese
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