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1870.« In dieser Versammlung waren 44 Abgeordnete anwesend,
welche ein Centralcomite bestellten und sehr bald neue Sectionen
heranzogen. Am Jahresschlusse 1870 zählte man bereits 20 Sec-
tionen mit 1956 Mitgliedern. Ende 1872: 53 Sectionen mit
4806 Mitgliedern, wovon 3731 männliche und 1075 weibliche
sind. Die Gesammteinnahmen betrugen 1872 an Monatsbeiträgen,
Einschreibegebühren, Geschenken, Zinsen und Bussen: 37,591 Fr.
53 Ct. und die Gesammtausgaben an Kranken-Unterstützungen,
Beerdigungsbeiträgen und Verwaltungskosten: 33,769 Fr. 57 Ct.,
so dass sich Mehreinnahmen von 3,821 Fr. 96 Ct. ergaben. Die
Zahl der Kranken, welche 1872 Unterstützungen genossen, be-
trug .1015, wovon 794 Männer und 221 Frauen. Im Mai 1873
hatte sich die Zahl der Sectionen der kantonalen bernischen
Krankenkasse bereits auf 62 gehoben.
2. Ein ähnlich segensreich wirkendes, über grössere Kreise
eines ganzen Kantons sich ausbreitendes Unternehmen ist die
Alterskasse für Fabrikarbeiter in Glarus. Diese Kasse gibt
laut ihrer ersten Statuten vom März 1855 ihren Mitgliedern
von einem gewissen Alter an eine jährliche Pension. »Dieses
Alter ist für die Männer auf das 55. Jahr, bei den Weibern
auf das 50. angesetzt, wenn bis dorthin wenigstens 10 Jahres-
beiträge gezahlt worden waren. Mitglied kann jeder Angehörige
eines industriellen Etablissements des Kantons sein. Arbeiter
in Fabriken, deren Chefs sich verpflichten, alle ihre Arbeiter
obligatorisch theilnehmen zu lassen, zahlen einen jährlichen Bei-
trag von Fr. 3.25 (erste Klasse), die übrigen Mitglieder bezahlen
jährlich Fr. 4.55 (zweite Klasse). Man kann sich:auch für zwei
Pensionen versichern, für die zweite aber nur in der 2. Klasse.
Von 1865 an bis 1875 steigt die Vertheilung der Pensionen
von 50%, der Zinsen des Capitals bis zu 100°/, derselben, von
1876 bis 1890 werden die jährlichen Zinsen vollständig und
noch bis 75%, der regelmässigen Einlagen der Mitglieder ver-
theilt. Die übrigen Gelder werden alle zum Stammcapital ge-
schlagen. Die Vertheilung der Pensionen an die einzelnen Be-
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