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den minimen Einlagen der Arbeiter sehr bedeutender, was sich
nur durch die Geschenke der Fabrikbesitzer erklären lässt und
durch das Princip der Beerbung der Austretenden durch die
Anstalt.
Die Statuten sind absichtlich so angelegt worden, dass die
ersten Alten, welche zum Zug gelangten, besonders begünstigt
wurden, indem diese meist mit den Gründern aufgewachsen und
alt geworden waren und somit auf eine etwelche Bevorzugung
Anspruch hatten. Bei den Fabriken wurde gleich von Anfang
an die Begünstigung älterer Arbeiter in dem Sinne durchgeführt,
dass für solche, die 10 Jahre im Etablissement gedient hatten,
die 2. Reihe von diesen eingelegt wurde, so dass also Arbeiter,
die von 1855—1864 jährlich Fr. .3.25 eingelegt hatten, also im
Ganzen Fr. 32.50, mitunter schon ca. Fr. 600- zusammen seit
1865 bezogen haben.
Es wurde später eine Statutenrevision in dem Sinne vor-
genommen, eine den ältern Zügern günstigere Scala für die zum
Genusse berechtigenden Theiler aufzustellen und die den Grün-
dungsfabriken fremden Arbeiter etwas mehr zu belasten, beides
mit Rücksicht auf das bedeutende Schenkungscapital, das Zzu-
nächst doch nur den eigenen Arbeitern bestimmt war. Die früher,
1855 aufgestellte Theiler-Scala wäre ganz rationell gewesen,
wenn die Kasse nur von Beiträgen der Mitglieder formirt ge-
wesen wäre; sie wäre aber im concreten Fall ungerecht geworden,
denn dadurch hätten die Arbeiter an dem Genusse des Schen-
kungscapitals sehr ungleich participirt und gerade diejenigen
Arbeiter unverhältnissmässig davon gezehrt, die es am wenig-
sten bedurften, indem meist nur die pecuniär besser gestellten
im Stande waren, die 2. Reihe und die Nachzahlungen von sich
aus zu leisten, welche zur Erwerbung des höchstmöglichen
Theilers erforderlich waren.
Als die Statuten aufgestellt wurden, nahm man als Grund-
lage für die Probabilitäts-Berechnungen die gewöhnlichen Mor-
talitätstabellen schweizerischer und deutscher Lebensversicherun-
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