Full text: Arbeiterverhältnisse und Fabrikeinrichtungen der Schweiz (2. Band)

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$ 2. LE 
Die Unterstützungs-Cassa wird gebildet: R 
a) aus den Zinsen des von den Erben des sel. Herrn Oberst Kunz & 
geschenkten Capitals von Fr. 50,000; 1. 
b) den jährlichen Beiträgen der Vereinsmitglieder; 
c) allfälligen freiwilligen Geschenken oder Legaten. 
8.38. 
Den Fabrikarbeitern soll eine Unterstützung zukommen, wenn sie: 
a) durch Maschinen, 'Transmissionen oder sonst in unmittelbaren 
Dienste der Fabrik eines Vereinsmitgliedes verunglückt und dadurch 
ganz oder theilweise arbeitsunfähig geworden sind; 
b) das 60. Altersjahr zurückgelegt haben und wegen körperlicher oder 
geistiger Gebrechen ganz oder theilweise arbeitsunfähig sind und 
überdies durch Zeugnisse nachweisen, dass sie während wenigstens 
25 Jahren in einer oder mehrern Fabriken des Kantons Zürich und 
davon mindestens 5 Jahre ununterbrochen bei einem Vereinsmit- 
gliede gearbeitet haben. 
$ 4. 
Jeder Besitzer einer im Kanton Zürich liegenden Baumwoll-Spinnerei 
oder Weberei kann jederzeit dem Vereine beitreten, insofern er dem Prä- 
sidenten des Vereins die schriftliche Erklärung abgibt, dass er sich für 
mindestens 3 Jahre die durch die Statuten festgesetzten Jahresbeiträge zu 
bezahlen verpflichte. 
$ 5. 
Die Vereinsmitglieder haben jährlich folgende Beiträge zu bezahlen: 
1 Centime per 1 Spindel einer Spinnerei, 
20 Centimes von jedem Webstuhle einer Weberei. 
Die Einzahlung für das laufende Jahr muss je bis zum 30. Septem- 
ber geleistet werden. 
$ 6. 
Die Unterstützungsgesuche der Fabrikarbeiter sind von den betreffen- 
den Vereinsmitgliedern unter Beilegung der reglementarisch vorgeschrie- 
benen Zeugnisse und Angabe der Lohnverhältnisse je bis zu Ende Octo- 
ber dem Vereinspräsidenten schriftlich einzugeben. 
$ 7. 
Die Unterstützungsbeträge werden je bis Ende December verabreicht. 
Zur Ausbezahlung der Unterstützungen können alljährlich, soweit es die 
Vorsteherschaft für nöthig erachtet, verwendet werden: 
a) die eingehenden Zinsen der angelegten Capitalien ; 
b) die Jahresbeiträge der Mitglieder ; 
c) Legate und Geschenke, insofern die Geber nicht ausdrücklich eine 
andere Verwendungsart verlangen. 
8 8, 
Die von den Erben des sel. Herrn Oberst Kunz dem Vereine geschenk-
	        
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