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der Lohnvergütung auf 3/, des Lohnes aufzuheben und wieder
die halbe Lohnvergütung festzusetzen, dagegen die Lohnver-
gütung gleich vom ersten Krankheitstage an zu bewilligen.
Hierauf erklärte der Chef des Hauses den Arbeitern, dass
die Firma im Jahre 1872 nur ihren statutenmässigen Beitrag
von 150 Fr. in die Krankenkasse eingelegt habe, weil sie das
Deficit vorausgesehen und keine Lust gehabt habe, in den uner-
gründlichen Schlund der Lohnvergütungen mehr hineinzuwerfen
als sie verpflichtet sei. Nachdem aber der vorjährige Beschluss
wieder aufgehoben worden sei, werde die Firma wie früher
Fr. 450 im Jahre in die Kasse einlegen.
Die Hülfskassen des Kantons Schaffhausen.
Da es dem Referenten unmöglich sein würde, die zahl-
reichen Unterstützungskassen nach den Kantonen geordnet den
Lesern vorzuführen, so begnügt er sich, die ihm bekannt gewor-
denen Fabrik- und öffentlichen Hülfskassen eines einzelnen kleinen
Kantons hier zu registriren und wählt dazu den Kanton Schaff-
hausen, weil der Correspondent der schweiz. gemeinnützigen
Gesellschaft für Schaffhausen, Herr Stadtrath Keller, die Güte
gehabt hat, das darüber vorhandene Material dem Referenten
bereits vollständig geordnet einzureichen. Danach bestehen im
Kanton Schaffhausen, der am 1. Dec. 1870 37,721 Einwohner
zählte, folgende Krankenunterstützungskassen:
a) Die der Kammgarnspinnerei von Lang & Weidlich,
b) » 7» schweiz. Industriegesellschaft,
c) >» des Eisenwerks Laufen,
d) >» der Fischer’schen Stahlfabrik,
°) » » Bauunternehmer Leu & Ragatz, Ulmer & Bernat,
welche jedem ihrer Arbeiter im Erkrankungsfalle Fr. 5
per Woche verabreichen.
Von den Betheiligten selbst ausgegangen, aber nicht nur
Arbeiterkreise umfassend sind folgende Unterstützungskassen :
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