Full text: Arbeiterverhältnisse und Fabrikeinrichtungen der Schweiz (2. Band)

Oments seine Ehe kinderlos oder kinderreich ist, je nachdem er Aeltern 
n, dass und Verwandte hat oder ganz allein dasteht, je nachdem er 
a Vermögen besitzt oder keins, je nachdem er in der Heimath 
bleiben oder noch weiter herumwandern will. Was für den einen 
ı haben Arbeiter zweckmässig ist, kann für einen andern geradezu ver- 
monaf- kehrt sein. Angesichts so tausendfacher Verschiedenheiten der 
70.Bpı Lebensverhältnisse würde es sehr gewagt sein, alle Arbeiter über 
ı Theil- eine Schablone behandeln und ihnen von Staatswegen den Bei- 
tritt zu dieser oder jener bestimmten Kasse auf dem Wege des 
Gesetzes vorschreiben zu wollen. Man ertödtet durch solchen 
Zwang des Staats nicht allein das Selbstgefühl und die persön- 
15 liche Fürsorge der Arbeiter, sondern entzieht Einzelnen geradezu 
die Mittel und Wege, um weiter zu kommen. Mancher Knabe, 
höpfen der die Schule verlassen Kat, wird von seinen Aeltern nur des- 
ns in halb in eine Fabrik geschickt, damit er sich die Mittel erwerbe, 
Vor- um ein Handwerk zu erlernen, oder damit er sich gewerbliche 
unter Fertigkeiten aneigne, die ihm später als Nebenbeschäftigungen 
e zür- im Betriebe der Landwirthschaft gute Dienste leisten. Wenn 
parten man nun solche Lehrlinge zwingt, von ihrem spärlichen Lohne 
Woh- noch Beiträge für ihre künftigen Wittwen und Waisen abzulie- 
ı viel- fern, so entzieht man ihnen die unentbehrlichen Mittel zur eigenen 
oder Fortbildung. Gerade im jüngern Lebensalter ist die productive 
s man Verwendung der Ersparnisse viel nützlicher, als die Sorge für 
180 ist künftige Tage. Ein kräftiger Familienvater mit vielen Kindern 
mmen schafft sich durch Verwendung aller seiner Ersparnisse für die 
jener Erziehung der Kinder die sichersten Renten und besten Stützen 
würde seiner Zukunft. Für viele andere Arbeiter hat der Besitz eines 
diese. eigenen Hauses und eines kleinen Grundbesitzes viel reellern 
»eihen. Werth und weit unschätzbarere Vortheile, als die Aussicht auf 
Arbei- eine Altersrente. Kurz, nicht der Staat und die Behörde, son- 
dem dern nur die eigene Einsicht des Arbeiters und die Rücksicht 
zeiten, auf seine individuellen Verhältnisse, welche Niemand so gut 
hdem überschauen kann, wie der Arbeiter selbst, dürfen massgebend 
sein für die Wahl dieser oder jener Versicherungsgelegenheit. 
15 
225 
12
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.