Full text: Arbeiterverhältnisse und Fabrikeinrichtungen der Schweiz (2. Band)

tsein Diese staatliche Bevormundung der Fabrikarbeiter ist end- 
ern lich auch deshalb ganz ungerecht, weil die übrigen Klassen der 
ab- Bevölkerung davon befreit sind, obwohl sich dieselben zum Theil 
dem in der gleichen, ja oft in viel schlimmerex Lage wie die Fabrik- 
K zu arbeiter befinden, z. B. die Tagelöhner, die ländlichen Arbeiter. 
‚ohn- Mit Recht erklärte sich daher der Regierungsrath des Kantons 
man Zürich schon im Jahr 1859 am Schluss einer Enquete über die 
des Fabrikverhältnisse mit Entschiedenheit gegen eine Verpflichtung 
sich der Fabrikarbeiter, einen Theil ihres Lohnes in eine Versorge- 
einen kasse zu legen, und motivirte dies mit folgenden beachtenswerthen 
ngen Bemerkungen: »In einer solchen Massregel läge ein weitgehender 
und Eingriff des Staats in das Recht selbständiger Personen, über 
nten- ihren Erwerb frei zu verfügen. Es wäre dies eine neue Art 
jelles staatlicher Vormundschaft über eine ganze Arbeiterklasse, welche, 
wenn so wohlgemeint sie ist, doch etwas Verletzendes hätte. Es sind 
<asse keine erheblichen Gründe für eine so ganz exceptionelle Behand- 
‚eich- lung derselben vorhanden. Wenn die Fabrikarbeiter sich nicht 
jeder in dem Masse, wie andere Arbeiter, an Sparkassen, Kranken- 
Staat kassen u. s. w. betheiligen, so ist der Grund nicht immer in 
„die Leichtsinn und Sorglosigkeit zu finden. Oft fehlt der Impuls 
a Be- und die passende Gelegenheit. Oft auch ist der Lohn so gering, 
; der dass derselbe kaum zur Befriedigung der nöthigsten Lebens- 
führt, bedürfnisse hinreicht. Die Erfahrung lehrt, dass es geeignetere 
n den Mittel als den Zwang gibt, um auch bei den Fabrikarbeitern 
leben. den Sinn für Sparsamkeit und Vorsorglichkeit zu wecken und 
schon zu fördern und denselben den Gedanken beizubringen, dass es 
rscht, wohl und gut gethan sei, in guten Zeiten auch für die kommen- 
chen den schlimmern zu sorgen. Es entstehen auch immer mehr 
a der solcher Anstalten und zusehends wächst die Betheiligung an 
hin denselben. Die Fabrikarbeiter können auch keineswegs mehr als 
reten, derjenige Theil der Bevölkerung angesehen werden, der sich von 
y freie dieser Betheiligung ausschliesst. In einer grossen Anzahl von 
Ssen- Fabriken sind solche Kassen, freiwillige und obligatorische, ein- 
geführt worden und alle Anzeichen sprechen für eine immer 
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