Full text: Arbeiterverhältnisse und Fabrikeinrichtungen der Schweiz (2. Band)

— E10 — 
nach Kräften fördern. Einer solchen, nicht contractmässig zu trotz 
bedingenden Thätigkeit und Gewissenhaftigkeit gebühre auch und ı 
eine Vergütung und Theilnahme an grössern Geschäftserträgen. die n 
Auch der tüchtigste Unternehmer werde bescheiden anerkennen 
müssen, dass der Zufall und die Zeitereignisse am Ertrage jedes gültig 
Geschäftes wesentlich mitwirken und dass auch den Mitarbeitern aufste 
ein Antheil an so vielen unverdienten günstigen Chancen lich 
der Gesammtunternehmung gebühre. Wenn es auch in jeder gründ 
Fabrik viele Miethlinge gebe, die kaum so viel leisten, als sie zerisc 
müssen, so seien doch an vielen Orten die bessern Elemente noch nen 
weit überwiegend und dieselben würden auf ihre Umgebung ganz und s 
anders einwirken und den wahren genossenschaftlichen Sinn blosse 
sowie die Treue im Dienst in eine ganze Fabrik verpflanzen geber 
können, sobald die Gewinnbetheiligung der Gesammtheit auch wirkli 
jedem einzelnen Arbeiter eine Mitaufsicht und Obhut über die und « 
Gesammtinteressen nahe lege. Es widerspreche einem natür- gleich 
lichen Gerechtigkeits- und Billigkeitsgefühle, wenn Privatunter- nom 
nehmer oder Actiengesellschaften 20 und mehr Procent Dividende 
einstreichen und ihre Arbeiter dabei leer ausgehen lassen. Die 
Gewinnschwankungen seien allerdings misslich und störend für den 
Haushaltungsplan; aber die Arbeiter sollten diese Schwan- 
kungen ebenfalls merken und sich an die Wechselfälle des mo- 
dernen Grossbetriebs mit gewöhnen und würden dann in Fabriken 
mit Gewinnbetheiligung gewiss weit weniger striken, sondern 
ihren eigenen Vortheil in unausgesetzter stetiger Arbeit finden. 
Es ist nicht der Zweck dieses Berichtes, auf eine theore- 
tische Prüfung dieser Argumente einzugehen, sondern vorerst die HC 
nöthigen Unterlagen und praktischen Beiträge zur Beurtheilung Em 
der ganzen Frage herbeizuschaffen. Nur so viel muss Referent HANSE 
hervorheben, dass es im schweizerischen Unternehmerstande neben bildu 
entschiedenen Gegnern auch sehr begeisterte Anhänger der Ge- Fan 
winnbetheiligung gibt, welche sich mit frischer Initiative unter SM 
dem Wahlspruche: »Probiren geht über Studiren!« über alle Te 
theoretischen Bedenken hinwegsetzen und vertrauen, dass sie |
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.