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La collectivite y trouvera done son compte, et l’intermediaire-
parasite disparait.
Les fondateurs sus-nommes ont arrete les Statuts ci-apr6s,
qui ne realisent cependant encore que d’une maniere imparfaite
le principe d’association des producteurs avec les consommateurs. «
Das Vorwort zu den Statuten der Zürcher Schneider-Ge--
nossenschaft lautet:
Vorbedingungen.
Auf die Grundsätze der Freiheit, Gleichberechtigung, der
Gegenseitigkeit und Gesammtverbindlichkeit wird eine Gewerbs-
Genossenschaft errichtet.
| Dieselbe bezweckt durch die brüderliche Vereinigung der
Arbeitskraft und der intelleetuellen und materiellen Mittel ihrer
Mitglieder den Arbeitslohn durch den Arbeitsertrag zu ersetzen,
sowie das Capitalmonopol, die Ausbeutung des Menschen durch
den Menschen zu beseitigen, Allen eine sorgenfreie Existenz zu
schaffen und zu sichern.
Wie auf den Grundsätzen der Genossenschaft die heiligsten,
unverletzbarsten und unveräusserlichsten Menschenrechte be-
ruhen, so entspringen ihnen auch die schönsten und selbst-
beglückendsten Pflichten.
Nur mit der treuen Pflichterfüllung Aller gegen Alle
kann der Rechtsgenuss Jedem gesichert, Keinem gefährdet und
Allen erhöht werden.
Es kann daher in der Genossenschaft keine andere Freiheit
des Willens und Strebens gelten, als die — Jedem zu nützen
und Niemandem zu schaden.
Jedes Mitglied hat seinen Selbstzweck im Gemeinzwecke
zu erreichen und seine eigene Wohlfahrt in der allgemeinen
Wohlfahrt zu befestigen.
Die Ordnung und Disciplin der Genossenschaft beruht nicht
auf willkürlichem Gebot und unterthänigem Gehorsam, sondern
auf der Erkenntniss ihrer Mitglieder, dass nur die Eintracht
stark macht, dem Ganzen und den Theilen Segen bringt, dass.