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dung einer Arbeiter- und Arbeiterinnen-Kranken-, Invaliden-
und Sterbekasse. 8) Schutz der Arbeiter gegen Unterdrückung
von Seiten der Arbeitgeber. 9) Massregeln zum Schutz der
Gesundheit und des Lebens der Arbeiter. 10) Statistische Er-
hebungen über die allgemeine Lage der Arbeiter mit besonderer
Berücksichtigung des Verhältnisses der üblichen Arbeitslöhne
zum Preise der Lebensbedürfnisse. 11) Gute technische Aus-
bildung der Arbeiter und Lehrlinge, daher Errichtung techni-
scher Lehranstalten durch die Gewerkschaften selbst. 12) Publi-
cation von Arbeiterorganen, welche die Interessen der Arbeiter
in jeder Beziehung vertreten und Eigenthum des Bundes sind.«
Bemerkenswerth ist die Entscheidung des Oltener Arbeiter-
congresses, dass der schweizerische Arbeiterbund keine politische
Partei sein solle. »Aber ebensowenig« — so bemerkt die zum
Organ des Congresses gewählte »Tagwacht« — »ist der Bund
nur ein allgemeiner schweizerischer Gewerkschaftsverband, da
auch gemischten Arbeitervereinen der Beitritt offen steht.
Der schweizerische Arbeiterbund will die verschiedenen Arbeiter-
gesellschaften der Schweiz zusammenfassen, um in all den
Fragen, über welche alle diese Glieder einig und bei welchen
sie alle gleichbefugt sind, gemeinsam, also mit grösst-
möglicher Kraft — zu handeln.«
Erst eine Erfahrung mehrerer Jahre wird über die Ent-
wicklungsfähigkeit eines solchen schweizerischen Arbeiterbundes
entscheiden können. Im Allgemeinen liebt es der Schweizer
nicht, die Klassenunterschiede künstlich hervorzukehren und zu
pflegen. Die Eidgenossen betrachten sich vielmehr in ihrer er-
drückenden Mehrheit als gleichberechtigte Bürger und gleich-
verpflichtete »Arbeiter« — mögen sie nun in der Werkstatt und
in der Fabrik oder im Comptoir und am Studiertisch oder auf
freiem Felde ihr Tagewerk treiben. Es ist eine und dieselbe Mutter,
die uns Alle nährt: — die Arbeit, und alle Patrioten streben
dahin, die leidigen Standesunterschiede auszugleichen, anstatt
sie zu verschärfen!