Full text: Arbeiterverhältnisse und Fabrikeinrichtungen der Schweiz (2. Band)

Stadthaus, wo das Comite der Industrie- und Handelsgesellschaft 
mit ihnen berieth. So kam am 4. August folgende Vereinigung, 
deren Hauptbestimmungen wir nach den uns vorliegenden Ori- 
ginalen wiedergeben, zu Stande. 
1) Der Strike der Graveure hört mit dem morgigen Tage auf; 
2) die Arbeitsstundenzahl wird auf 10 festgesetzt: 
3) die Vereinigung der Arbeiter verpflichtet sich, ihre Mit- 
glieder zu regelmässiger und gewissenhafter Arbeit anzu- 
halten, um auf diese Weise die von ihren Patronen‘ ge- 
machten Concessionen auszugleichen. 
So endigte der Strike, welcher 2—3 Wochen gedauert hatte. 
Der Conflikt begann indessen wieder im Anfang des deutsch- 
französischen Krieges, weil 2 Patrone ihren eingegangenen Ver- 
pflichtungen den Arbeitern gegenüber nicht nachgekommen 
waren. In Folge dessen untersagte die Vereinigung der Graveure 
ihren Mitgliedern, in diesen Ateliers zu arbeiten, worauf jene 
beiden Patrone nachgaben. 
Der zweite und grösste Strike der Graveure brach aus, 
weil die geforderte Lohnerhöhung um 20 °/, nicht bewilligt wurde. 
Allerdings erbot sich die Vereinigung der Patrone 10°, zu ge- 
währen unter der Bedingung: 
1) dass eine gleiche Lohnerhöhung in allen Orten erlangt 
werde, wo die Vereinigung der Graveure Mitglieder zählt; 
2) dass die Arbeiter sich verpflichten, nur bei solchen Patronen 
zu arbeiten, die Mitglieder der Gesellschaft der Patrone sind ; 
3) dass die Arbeiter sich verpflichten, nach Schluss der 
Ateliers nicht für eigene Rechnung zu Haus zu arbeiten. 
Da aber diese Bedingungen den Arbeitern unannehmbar 
schienen, nahm der Strike Anfang April vorigen Jahres allge- 
mein seinen Anfang. Alle Schritte, die hierauf unternommen 
wurden, um die beiden Parteien zu versöhnen, scheiterten. Ja 
es schien einen Augenblick, als wollten die Patrone überhaupt 
nicht mit der Vereinigung der Arbeiter unterhandeln. Da end- 
lich bieten sie 15°, Lohnzuschlag an. Aber auch dieses weisen 
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