Full text: Arbeiterverhältnisse und Fabrikeinrichtungen der Schweiz (2. Band)

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2) Eine zweite uns bekannt gewordene Arbeitseinstellung‘ 
wurde im September 1870 von 46 Arbeitern der Fabrik von 
Horandt & Müller in Basel in Scene gesetzt; sie führte zu einer 
gerichtlichen Verurtheilung der vertragsbrüchig gewordenen Arbeiter 
und zu einer baldigen Rückkehr zur Arbeit, wogegen die Unter- 
nehmer nachträglich mehrere Lohnerhöhungen bewilligten. Ueber 
den Verlauf des Strike ist uns von den Herren Horandt & Müller 
am 2. April 1873 Folgendes‘ mitgetheilt worden : 
« Am 25. September 1870 haben 46 Arbeiter unserer Fabrik 
allein und ohne mit den Arbeitern anderer Eabriken in fester Ver- 
bindung zu stehen, auch ohne Anhalt an die Internationale, die 
Arbeit eingestellt. Vom ersten Tag bis zur Wiederaufnahme der 
Arbeit dauerte der Strike drei Wochen. Die Mehrzahl der Arbeiter 
blieb in der Fabrik und wurde dieselbe keinen Tag geschlossen. 
Die Veranlassung des Strike war die Forderung von bedeuten- 
der Lohnerhöhung. Vor circa 5 Jahren wurde auf Reclamation 
der Arbeiter 5%, am Lohn aufgebessert und 21/, °% gutgeschrieben 
mit der Bestimmung, dieselben als Reserve für den Hauszins 
aufzubewahren. Diese 2!/, °%, wurden jedoch von den Arbeitern 
bald gefordert und wurde dann die Uebereinkunft getroffen, 7'/, °/, 
zu vergüten, aber dieselben erst auf der folgenden Rechnung aus- 
zubezahlen. Bei Anlass einer Revision und durchgehenden KEr- 
höhung der Löhne, wurden dann noch statt 71, 7% 10% Ver 
gütung gewährt, diese Bonification jedoch an Bedingungen geknüpft, 
die in beiliegender Lohnzulage*) enthalten sind. Selten wurden 
*) Lohnzulage. Jeder Arbeiter erhält unter folgenden Bedingungen 
eine Lohnzulage von 1 ä 10 Procent: 
1) Wenn die Waare schön und nach Vorschrift gearbeitet wird; 
2) der Stuhlkalender nach Vorschrift ausgefüllt wird; 
3) der Arbeiter die Fabrikordnung nicht verletzt; 
4) den jeweilen auf der Tafel gemachten Anzeigen sofort Folge leistet 
5) und im Fall beabsichtigten Austritts denselben vierzehn Tage vor 
Abschaffen anzeigt. 
Diese Lohnzulage wird immer auf der folgenden Rechnung ausbezahlt. 
Basel, den 19. April 1870. Horandt u. Söhne,
	        
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