Full text: Arbeiterverhältnisse und Fabrikeinrichtungen der Schweiz (2. Band)

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7. Arbeitseinstellungen im Kanton Schaffhausen. 
1) Die Gewehrfabrik der schweizerischen Industriegesellschaft 
in Neuhausen bei Schaffhausen war im Jahr 1871 der Schauplatz 
einer kurzen Arbeitseinstellung, wovon damals eine grössere An- 
zahl von schweizerischen Zeitungen berichtete. Der ganze Vor- 
gang war durch die Vervollkommnung der Maschinen veranlasst 
worden. Die Direction dieser Fabrik berichtet uns über Ursache 
und Verlauf dieses Strike, im März 1873, Folgendes: 
« Wir erwiedern Ihnen auf Ihre Anfragen, dass vor zwei 
Jahren die Arbeiter einige Tage in der Gewehrfabrik, und zwar 
auch nur ein Theil derselben, etwas unzufrieden war, weil man 
die Löhnungen auf verschiedene Gewehrbestandtheile, welche nach 
dem Stück bezahlt werden, erniedrigte. 
Es geschah solches in Folge Ingangsetzung von Maschinen 
für einzelne Theile des Gewehres, wie z. B. Schäfte, wodurch 
dem Arbeiter seine Arbeit bedeutend erleichtert wurde, so dass 
er weit mehr Stücke pr. Tag fertig bringen konnte. 
Wir wollten natürlich die Maschinen nicht umsonst ange- 
schafft haben und blieben auf unserer gerechten Forderung der 
Lohnverminderung, welche schliesslich von den Arbeitern auch 
angenommen wurde, so dass die ganze Auflehnung in einigen 
Tagen vorbei war. » 
2) Ein zweiter unbedeutender Strike brach im Januar 1872 
in der Brodtmann’schen Buchdruckerei in Schaffhausen aus. Der 
Inhaber der betheiligten Druckerei theilt uns Folgendes mit: 
« Die Dauer des Strike war 7 Wochen. Sechs Arbeiter waren 
daran betheiligt, welche nicht wieder zum Eintritt kamen, da 
durchweg neue Kräfte engagirt wurden. Ein Contractbruch fand 
dabei nicht statt. Von den strikenden Gehülfen wurden bereits 
engagirte Arbeitskräfte durch Geld und Gewaltandrohung abge- 
halten, in der sog. « blokirten Buchdruckerei » zu arbeiten. Die 
Forderung der Arbeiter ging auf 25, theilweise 30 °/, Lohnerhöhng 
und Verminderung der Arbeitszeit, Schiedsgericht. Zur Abwehr 
290,
	        
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