Full text: Arbeiterverhältnisse und Fabrikeinrichtungen der Schweiz (2. Band)

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werden aber nun nach Kündigung in 14 Tagen wenigstens 200 Mann 
aus der Spinnerei Wettingen austreten, wenn die Forderungen der Arbeiter 
nicht bewilligt werden. Wir müssen indessen jede solche, ohne vorherige 
genügend sichere Organisation unternommene Arbeitseinstellung entschieden 
missbilligen.) » 
Weiter hat Referent durch den betheiligten Fabrikanten, 
Herrn Wild, sowie durch Nachfragen an Ort und Stelle noch 
folgende Auskunft erhalten: Die Arbeitseinstellung war durchaus 
plötzlich und planlos in Scene gesetzt worden. Es hatten sich 
daran circa 300 Arbeiter betheiligt. Die grössere Hälfte der 
Wettinger Arbeiter war daran unbetheiligt, was u. A. auch darin 
seinen Grund haben mag, dass viele Arbeiter der Fabrik des 
Herrn Wild in Wettingen und Umgebung ansässig und viele 
andere in mehr als 70 von der Fabrik hergestellten Arbeiter- 
wohnungen untergebracht sind. Ein mit seinem Lohn und seiner 
socialen Lage unzufriedener Theil der Arbeiter hatte am Montag 
den 13. Januar eine Demonstration vorbereitet und beabsichtigte, 
Herrn Wild, der in Zürich seinen Wohnsitz hat und am Montag 
früh regelmässig mit der Eisenbahn nach Baden fährt, auf dem 
Bahnhof zu erwarten und die Wünsche der Arbeiter ihm vor- 
zutragen. Herr Wild, am Sonntag davon unterrichtet, unterliess 
es am Montag und Dienstag nach Wettingen zu kommen und 
nahm erst am Mittwoch daselbst die Wünsche der feiernden 
Arbeiter entgegen, nachdem sich die Stimmung bereits wesent- 
lich abgekühlt hatte. Die Arbeiter waren am Montag etwa 200 
bis 300 Mann stark mit einer Fahne unter Trommelklang in der 
Stadt Baden herumgezogen und hatten auch am Dienstag gefeiert. 
Ruhestörungen waren nicht vorgekommen. Nach dem Fabrik- 
reglement ist vierwöchentliche Kündigung vorgeschrieben, welche 
nicht innegehalten worden war. Am dritten Tage kehrte schon 
ein grosser Theil der feiernden Arbeiter wieder zur Arbeit zurück 
Herr Wild theilte dem Referenten mit, dass die Forderung einer 
allgemeinen Lohnerhöhung um 30 °/, keinem Arbeitseinsteller be- 
willigt worden sei, und dass diess auch, abgesehen von den Con- 
currenzverhältnissen, ganz unmöglich gewesen sei, weil in einer 
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