Full text: Arbeiterverhältnisse und Fabrikeinrichtungen der Schweiz (2. Band)

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der Arbeiter — so berichtet uns das Präsidium des Schuhmacher- 
Vereins — ward alsdann wieder eingeladen, mit uns darüber zu 
unterhandeln. Das Comite der Arbeiter bestand wirklich aus 
ganz vernünftigen Leuten, die ihre Sache ruhig und fest ver- 
theidigten, manch gutes Wort zur Verständigung redeten und 
schliesslich versprachen, in ihrer Hauptversammlung unsern Vor- 
schlag zu empfehlen. Sie thaten es auch, kamen aber bös an. 
Die Leute hatten sich eingebildet, der geringe Arbeiter solle so 
viel Lohn erhalten wie der gute; sie überschütteten ihre Reprä- 
sentanten mit Hohn und warfen ihnen vor, sie hätten sich be- 
stechen lassen oder sonst gemeinsame Sache mit den Meistern 
gemacht. Kurz, das Resultat war, dass ihr ganzer Putsch im 
Sande verlief und die Suppenkost noch fortflorirte wie ehedem. 
Nichtsdestoweniger stellten die Meister doch mit der Zeit einen 
neuen Tarıf auf, der wesentlich höhere Ansätze enthielt und worin 
die « Löhnung auf Suppenkost » nicht mehr aufgenommen wurde, 
worin ein Beweis lag, dass die Mehrzahl der Meister der Suppen- 
kost abhold war. » 
Im Jahr 1871 entstand unter den Schuhmachergesellen ein 
Sturm, der merkwürdigerweise ganz direct auf Abschaffung der 
Suppenkost gerichtet war. Die Gesellen hatten den Meistern in 
einer Eingabe vom 5. Mai 1871 Abschaffung der Suppenkost 
und Regelung des Tarifs und Erhöhung um 25—30 °%, vorge- 
schlagen. Die Meister fassten am 3. Mai den Beschluss, « es sei 
die sog. Suppenkost grundsätzlich abgeschafft » und zeigten dies 
den Gesellen an. mit der Bemerkung: « Natürlich wird es immer- 
hin Sache freier gegenseitiger Uebereinkunft bleiben, wenn ein 
Arbeiter es vorzieht, seine Kost beim Arbeitgeber zu nehmen. » 
In Betreff der geforderten Lohnerhöhung erklärten die Meister, 
dass es jedem einzelnen Meister freigestellt sei, je nach Ermessung 
der Leistungen pünktlichen und zuverlässigen Arbeitern die 
Facon um 10—30 °% zu erhöhen. 
Die Schuhmachergesellen erliessen darauf am 12. Mai im 
Tagblatt der Stadt Zürich eine öffentliche Erklärung, worin von
	        
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