Full text: Arbeiterverhältnisse und Fabrikeinrichtungen der Schweiz (2. Band)

— 845 — 
itritt lungs-Büreaus. e. Durch Gründung einer Kasse zu Verbands-Zwecken. 
ONE f. Durch Gründung einer Altersversorgungskasse. g. Durch Förderung der 
5 Gründung zweckentsprechender Orchesterschulen und musikalischer Lehr- 
siker anstalten. 
hluss $ 3. (Mitgliedschaft.) Der allgemeine deutsche Musikerverband wird 
siker, gebildet aus den Localvereinen, welche sich officiell zum Beitritt erklärt 
haben und schliesst alle Musiker und musikalischen Körperschaften in sich, 
On die zu den in $ 8 unter a-c aufgeführten Bedingungen sich bekennen. 
Jeder 8 8. (Pflichten der Mitglieder.) Jedes Mitglied hat sich durch seine 
N. > Namensunterschrift zu folgenden Grundsätzen zu bekennen: a. Die Be- 
ma: schlüsse des Vorstandes und der Delegirten-Versammlung 
als bindend für sich anzuerkennen. b. Den Mitgliedern des Ver- 
he- bandes keine unwürdige Concurrenz zu machen, kein Engagement 
Ziel unter den normirten Gagen anzunehmen, irgend welche Musik unter 
Ge- dem festgesetzten Tarif nicht auszuführen, bei allen Geschäften die Ver- 
bandsmitglieder zu berücksichtigen. c. Ein Engagement nach Ausserhalb 
nur dann anzunehmen, wenn von dem betreffenden Local-Verein die Zu- 
deut- stimmung ertheilt worden ist. 
und $ 11. Jedes Mitglied hat 10 Sgr. Eintrittsgeld und vierteljährlich 
ınuar 2'/ Sgr. Beitrag zu zahlen... Wer im ersten Jahr nicht Mitglied geworden 
ist, zahlt im zweiten Jahre 20 Sgr. Eintrittsgeld. 
Kine $ 24. Die Auflösung des Vereins erfolgt nur dann, wenn sie von der 
| Delegirten-Versammlung in Uebereinstimmung mit dem Vor- 
'TE1INS stande einstimmig beschlossen ist. 
ngen 
haton Aus den Statuten des Vereins Berliner Musiker vom Januar 1872, 
ioste $1. Zweck des Vereins ist Hebung der Tonkunst durch Verbesserung 
der materiellen Lage der Musiker. 
$ 8. Die Zwecke des Vereins sollen erreicht werden: 
ıdes, 1) durch Verbesserung der materiellen. Lage der Mitglieder vermittelst 
stigen zeitgemässer Erhöhung der festen Gagen und des Tarifsatzes; 
ollung 2) durch Entschädigung derjenigen Musiker, welche durch die Be- 
[usik- strebungen des Vereins Nachtheile erlitten haben; 
3‘ durch Erleichterung des musikalischen Verkehrs durch Einlass zur 
Musikerbörse; 
De b nl EN seiner Mitglieder in Hülfsbedürftigkeits- und 
an Sterbefällen; 
has 5) durch Anbahnung der Pensionirung derjenigen Musiker, welche 
‚Ver- ER sind, oder eine Reihe von Jahren dem Verein ange- 
kaicht ört haben. 
eater- 8 9. Der Minimalsatz für die festen Gagen und die Tarifsätze werden 
mitte- alljährlich durch das Central-Comite und zwar im Monat November für das
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.