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itritt lungs-Büreaus. e. Durch Gründung einer Kasse zu Verbands-Zwecken.
ONE f. Durch Gründung einer Altersversorgungskasse. g. Durch Förderung der
5 Gründung zweckentsprechender Orchesterschulen und musikalischer Lehr-
siker anstalten.
hluss $ 3. (Mitgliedschaft.) Der allgemeine deutsche Musikerverband wird
siker, gebildet aus den Localvereinen, welche sich officiell zum Beitritt erklärt
haben und schliesst alle Musiker und musikalischen Körperschaften in sich,
On die zu den in $ 8 unter a-c aufgeführten Bedingungen sich bekennen.
Jeder 8 8. (Pflichten der Mitglieder.) Jedes Mitglied hat sich durch seine
N. > Namensunterschrift zu folgenden Grundsätzen zu bekennen: a. Die Be-
ma: schlüsse des Vorstandes und der Delegirten-Versammlung
als bindend für sich anzuerkennen. b. Den Mitgliedern des Ver-
he- bandes keine unwürdige Concurrenz zu machen, kein Engagement
Ziel unter den normirten Gagen anzunehmen, irgend welche Musik unter
Ge- dem festgesetzten Tarif nicht auszuführen, bei allen Geschäften die Ver-
bandsmitglieder zu berücksichtigen. c. Ein Engagement nach Ausserhalb
nur dann anzunehmen, wenn von dem betreffenden Local-Verein die Zu-
deut- stimmung ertheilt worden ist.
und $ 11. Jedes Mitglied hat 10 Sgr. Eintrittsgeld und vierteljährlich
ınuar 2'/ Sgr. Beitrag zu zahlen... Wer im ersten Jahr nicht Mitglied geworden
ist, zahlt im zweiten Jahre 20 Sgr. Eintrittsgeld.
Kine $ 24. Die Auflösung des Vereins erfolgt nur dann, wenn sie von der
| Delegirten-Versammlung in Uebereinstimmung mit dem Vor-
'TE1INS stande einstimmig beschlossen ist.
ngen
haton Aus den Statuten des Vereins Berliner Musiker vom Januar 1872,
ioste $1. Zweck des Vereins ist Hebung der Tonkunst durch Verbesserung
der materiellen Lage der Musiker.
$ 8. Die Zwecke des Vereins sollen erreicht werden:
ıdes, 1) durch Verbesserung der materiellen. Lage der Mitglieder vermittelst
stigen zeitgemässer Erhöhung der festen Gagen und des Tarifsatzes;
ollung 2) durch Entschädigung derjenigen Musiker, welche durch die Be-
[usik- strebungen des Vereins Nachtheile erlitten haben;
3‘ durch Erleichterung des musikalischen Verkehrs durch Einlass zur
Musikerbörse;
De b nl EN seiner Mitglieder in Hülfsbedürftigkeits- und
an Sterbefällen;
has 5) durch Anbahnung der Pensionirung derjenigen Musiker, welche
‚Ver- ER sind, oder eine Reihe von Jahren dem Verein ange-
kaicht ört haben.
eater- 8 9. Der Minimalsatz für die festen Gagen und die Tarifsätze werden
mitte- alljährlich durch das Central-Comite und zwar im Monat November für das