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für einmal fallen gelassen worden. Wenn wir nichts desto
weniger hier davon sprechen, so geschieht es desshalb, weil wir
in demselben ein ganz eigenthümliches, von dem Verfahren
anderer Berufsarten abweichendes Institut vor uns haben, dessen
Skizzirung schon ein gewisses Interesse in Anspruch nehmen
dürfte.
Es mag hier bemerkt sein, dass bereits von dem schweiz.
Typographenbund in verschiedenen Schweizerstädten Lehrlings-
regulative eingeführt worden sind, welche unter sich in mehr-
fachen Punkten differiren. Für uns kommt lediglich das zürch.
Regulativ vom 1. Juli 1868 in Betracht, das jedoch, beiläufig
bemerkt, nicht von sämmtlichen Prineipalen angenommen worden
ist. Unter genanntem Datum richtete nämlich die zürcherische
Section des schweiz. Typographenbundes an die Buchdruckerei-
besitzer der Stadt Zürich und Umgebung ein Circular, das in
folgenden Hauptsätzen gipfelt: « Es ist», so wird bemerkt, «con-
statirte Thatsache, dass es Offieinen gibt, die stets eine unver-
hältnissmässig grosse Anzahl Lehrlinge halten, so dass sie die-
selben, wenn ihre Lehrzeit vollbracht, nicht einmal mehr zu be-
schäftigen im Stande sind, worauf solche junge Leute sich vor
die Thüre gesetzt sehen. Ein solches Lehrlingsunwesen dient zur
Unterstützung der masslosesten, durch die Gewerbefreiheit immer
mehr aufgestachelten Concurrenz; solche aus Lehrburschenfabriken
hervorgegangenen jungen Leute werden nicht zu tüchtigen Ge-
hülfen herangebildet und können in andern Öffieinen kaum ver-
wendet werden; sie werden daher überflüssige Arbeitskräfte und
nach eingetretener Enttäuschung am meisten auf eine einseitige
Lösung der socialen Frage hingedrängt». — Im Weitern betont
das Circular, dass die zürcherische Section sich zum Voraus gegen
den Vorwurf verwahre, als beabsichtige sie, die veralteten Ideen
des Zunftzwanges wieder einzuführen, 6€8 handle sich hierbei nur
um ein besseres Verhältniss der Zahl der Lehrlinge zu den Ge-
hülfen und um eine tüchtigere Ausbildung der Ersteren. Am
Schlusse des Cireulars ist ein Statut mit 11 Artikeln angehängt,