Full text: Arbeiterverhältnisse und Fabrikeinrichtungen der Schweiz (2. Band)

— 353 — 
desto welches die. Probezeit, die Bildungsstufe, die Dauer der Lehrzeit 
WAL und die Prüfung nach Vollendung jener regulirt, alles Bestim- 
ıhren mungen; welche dem unbefangenen Beurtheiler dieser Frage als 
CSSCH zweckmässig erscheinen dürften. Dagegen bildete Art. 11 des 
hmen Regulativs einen Stein des Anstosses. Der fragliche Passus lautet 
folgendermassen: « Als Maximum der je in einer Offiein anzu- 
1WEIZ. stellenden Lehrlinge wird folgendes Verhältniss beobachtet: auf 
lings- 1—6 regelmässig beschäftigte Setzer 1 Setzerlehrling, auf 6 und 
mehr- mehr regelmässig beschäftigte Setzer 2 Setzerlehrlinge, auf 2 
‚ürch. und mehr Pressen 1 Druckerlehrling. Mehr als 1 Drucker- und 
läufig 2 BSetzerlehrlinge dürfen in einer Offiein nicht angenommen 
rorden werden.» 
rische Es lässt sich nicht in Abrede stellen, dass der obenerwähnte 
;kerei- Vorwurf, es gebe in der Schweiz Lehrburschenfabriken, aus denen 
las in zum grössten Theile untüchtige Setzer hervorgingen, eine gewisse 
Sn Berechtigung hat. Es existiren allerdings auf dem Lande einzelne 
un veEr- Buchdruckereien, in welchen der Eigenthümer entweder lediglich 
je die- mit Lehrlingen arbeitet, oder auf 4—6 Lehrlinge etwa 1—2 aus- 
zu be- gelernte Gehülfen hält. Dazu kommt, dass dergleichen Lehr- 
ch vor lingen in der Regel eine tüchtige Schulbildung abgeht, dass sie 
nt zur zudem noch, anstatt in ihrem Berufe, häufig zu anderweitigen, 
immer namentlich landwirthschaftlichen Arbeiten verwendet werden und 
xbriken schliesslich als unwissende und unfähige Leute aus der Lehre 
en Ge- treten, welche man in Geschäften, in denen höhere Anforderungen 
mn VOL“ gestellt werden, nicht brauchen kann. So bildet sich in solchen 
te und Leuten ein förmliches Handwerksproletariat heran, dem, weil nur 
1seitige theilweise beschäftigt, nicht selten Unsolidität wie ein wahrer 
betont Krebsschaden anhaftet. 
Ss gegen Die Frage des Lehrlingswesens hat jedoch auch noch eine 
n Ideen andere Seite. Für’s Erste finden sich die obenerwähnten Uebel- 
bei nur stände, wie bereits bemerkt, nur in einzelnen Druckereien auf 
len Ges dem Lande. Hier helfen aber alle vom schweizerischen Typographen- 
n. Am bunde erlassenen Lehrlingsregulative nichts, weil sie keine An- 
‚ehängt, nahme finden. Auch die immer gehässige Massregel einer 
22
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.