Full text: Arbeiterverhältnisse und Fabrikeinrichtungen der Schweiz (2. Band)

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Zürich Uebung längere Kündigungsfristen, beziehungsweise Ver- 
träge, festzusetzen und zwar zwischen Prineipalen einerseits und 
Factoren (Geschäftsführern), Setzern und Maschinenmeistern 
anderseits. Bei den nur in beschränkter Anzahl vorhandenen 
Factoren und Maschinenmeistern ist eine 14tägige Kündigungs- 
frist fast gar nicht durchzuführen. Unmittelbar nach Aus- 
fällung des Schiedsspruchs machte sich daher auch in der 
Typographiasection Zürich eine so starke Opposition von Seite 
der Factoren und Maschinenmeister geltend, dass die Ton- 
angeber, nolens volens, den Beschluss nicht aufrecht zu er- 
halten vermochten, sondern eine Ausnahme von vornherein 
concediren mussten. Damit war aber die Richtigkeit des Schieds- 
richterspruchs thatsächlich annullirt. Ein weiterer Streitpunkt 
liegt nun ferner darin, ob ein Schiedsgericht nicht lediglich nur 
über den gerade vorliegenden Fall abzusprechen hat, oder in 
principiellen Fragen auch für die Zukunft präjudieirend ent- 
scheiden kann. Die Antwort wird, wenn der Parteistandpunet 
einzig in Betracht kommt, verschieden ausfallen. 
Ueber die Schiedsgerichte in Arbeiterangelegenheiten über- 
haupt wollen wir uns nicht weiter verbreiten und bemerken zum 
Schlusse nur noch, dass auch die 25 Setzer in ihrer Eingabe 
vom 11. Juni die Bestimmung über Aufstellung von Schieds- 
gerichten gestrichen haben; aus welchen Motiven, war nicht 
näher angegeben. 
7. Gründung eines Unterstützungsvereins bei Invalidität und 
Todesfällen von Buchdruckergehülfen Zürichs, welche dem 
schweizerischen Typographenbunde nicht angehören. 
Gleichzeitig mit dem Beginn der Tarifbewegung (October 
1872) hatten die zürcherischen Principale in Betracht gezogen, 
ob es nicht angezeigt sei, einen Unterstützungsverein für die- 
jenigen Gehülfen zu bilden, welche nicht Mitglieder des schwei- 
zerischen Typographenbundes oder einer seiner Sectionen seien 
und welche in Folge eines Unfalls, einer Krankheit oder wegen 
Alters arbeitsunfähig geworden wären.
	        
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