Full text: Arbeiterverhältnisse und Fabrikeinrichtungen der Schweiz (2. Band)

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Leidenschaft geendet und es hat gar oft der Resignation der 
Principale bedurft, um bei den vielfachen persönlichen Verun- 
glimpfungen und Missdeutungen selbst der bestgemeinten Vor- 
schläge und Massregeln und den. zahlreichen Erfahrungen von 
Undank ab Seite einzelner Arbeiter ruhigen Blutes zu bleiben. 
Es handelte sich im Grunde nicht um die Paar Rappen, hin- 
sichtlich welcher die Prinecipale und Gehülfen auseinandergingen, 
darüber wäre schliesslich wohl noch ein Einverständniss erzielt 
worden, sondern darum, ob die Buchdruckereibesitzer in ihrem 
Geschäfte noch etwas zu sagen oder sich ganz und gar dem 
Willen einiger Tonangeber des Typographenbundes unterzuordnen 
hätten. Das Gebahren der Letztern war mit der Zeit ein ganz 
unerträgliches geworden und zwar nicht bloss für die Principale, 
sondern für den einsichtigern, tüchtigern und solidern Theil der 
Gehülfen selber. Gegen diese wurde von Seite ihrer Berufs- 
genossen ein solcher Terrorismus ausgeübt und dabei so wenig 
die ökonomische Stellung derselben berücksichtigt, dass schliess- 
lich ein Bruch erfolgen musste. Die‘ Begriffe: freie Arbeit, 
Selbstbestimmungsrecht der Arbeiter u. s. w. wurden gerade von 
den Tonangebern am meisten mit Füssen getreten. Die Leiter 
der zürcherischen Section der Typographia und die Tonangeber 
des Centralcomite’s in Bern haben es gleichsam als ein Ver- 
brechen bezeichnet, dass die Zürcher Principale es wagten, den 
Ausschreitungen und dem unleidlich gewordenen Druck der «Ty- 
pographia» entgegenzutreten und in schüchterner Weise an den 
Satz zu erinnern, dass, wer das Geld zu einem Unternehmen 
hergeben müsse, auch noch etwas dazu werde sagen dürfen. 
In Folge des oben beschriebenen Verlaufs des Buchdrucker- 
streites in Zürich sind hierorts seit August 1873 wiederum ge- 
sundere Verhältnisse eingekehrt und es ist keineswegs zu fürchten, 
dass die Prineipale es vergessen werden, dass ein freundliches 
Einvernehmen zwischen ihnen und den Gehülfen im Interesse 
beider Theile liegt. 
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