Full text: Arbeiterverhältnisse und Fabrikeinrichtungen der Schweiz (2. Band)

Hebel unangetastet zu lassen, — wir meinen die Geldhinterlage, 
den Decompte.« 
In Betreff des Zahltages enthalten die Fabrikordnungen 
sehr verschiedene Bestimmungen. Früher wurde ‚meist alle 
Monate, jetzt wird gewöhnlich alle 14 Tage Zahlung geleistet. 
Im Kanton Waadt wird jede Woche am Samstag Morgen kurz 
vor Beginn des Marktes der Wochenlohn ausgezahlt, damit das 
Geld zum Ankauf von Unterhaltsmitteln verwendet werden kann. 
Manche Fabrikanten zahlen am Montag Abend den Lohn aus, 
um der Verschwendung des Lohnes am Samstag Abend und 
Sonntag und dem Blaumachen am Montag vorzubeugen.  An- 
dere Arbeitgeber zahlen ebenfalls zur Vermeidung des Samstags 
regelmässig am 15. und 30. jedes Monats aus. 
Die Kündigungsfrist ist gewöhnlich 4, hie und da auch 2 
und 6 Wochen und die darauf bezügliche Bestimmung pflegt zu 
lauten: »Wer aus der Arbeit treten will, hat am Zahltage bei 
Empfang seines Lohnes aufzukünden, worauf er nach 4 Wochen 
entlassen und ausbezahlt wird. Ebenso wird vom Fabrikbesitzer eine 
gleiche Aufkündigungszeit von 4 Wochen beobachtet. Tritt ein 
Arbeiter ohne Aufkündigung aus, so verliert er allen Lohn, den 
er allfällig noch zu gute hat, ausgenommen bei Krankeit oder 
Tod des Ausgetretenen.« — Die Bussen sind natürlich überaus 
verschieden normirt, pflegen jedoch in der Regel nicht der 
Fabrik, sondern der Krankenkasse zuzufliessen. Auch in Betreff 
des Decompte finden wir die Bestimmung: »Die allfällig zurück- 
gelassenen Decomptes fallen in die Krankenkasse.« In dem 
Reglement einer Aarauer Fabrik wird bestimmt: dass die Bussen 
»zu Trinkgeldern für verdiente Arbeiter« verwendet werden 
sollen. — Es liegen dem Referenten eine sehr grosse Anzahl 
von solchen »Reglementen« oder »Verordnungen« schweizerischer 
Fabriken vor. Auf einer solchen Verordnung fanden wir am 
Schlusse die Notiz: »revidirt und genehmigt von 
sämmtlichen Arbeitern der Fabrik im Januar 
1872.« Wir haben hier also das Beispiel einer nachahmens- 
300
	        
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