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Arbeiter , welche ausser dem Fabrikgeschäft zum Montiren etc. im
Taglohn beschäftigt werden, erhalten 10 °%, Zuschlag, Handlanger und
Knaben ausgenommen. Geschieht dies ausserhalb von Zürich und der
nächsten Umgebung, so werden nebstdem die Reisekosten und Fr. 2. 50
per Tag für Kost und Logis extra vergütet.
S. 2.
Das Zeichen zum Beginn und zum Schluss der Arbeit wird mit der
Glocke gegeben. Die Arbeiter haben auf das Zeichen zum Beginn der
Arbeit pünktlich an ihren Beschäftigungen zu erscheinen. Zu spät Ein-
tretenden, gleich wie zu früh Aufhörenden wird jede abgebrochene Stunde
gekürzt.
S 3,
Die Werkstätten sind immer in guter Ordnung zu halten und an den
Samstagen und Vorabenden der Feiertage hat jeder Arbeiter seine Werk-
zeuge zu versorgen und seine Bank, seinen Arbeitsplatz oder seine Arbeits-
maschine gehörig zu reinigen.
8 4.
Mit Feuer und Licht ist grosse Vorsicht zu beobachten.
8 5.
Jede Abwesenheit soll soviel als möglich den Tag vorher oder aber
am Vormittag, wo selbe stattfindet, angezeigt werden.
8 6.
Alles Wegtragen von Material und Abfällen ist verboten.
8 7.
Es ist nicht gestattet, irgend welche fremde Personen in die Werk-
stätten, Magazine u. s. w. ohne erhaltene Erlaubniss einzuführen.
$ 8.
Jeglicher Lärm, sowie Streitigkeiten, mehr Trinken, Gesang im Chor,
das Rauchen beim Arbeiten u. s. w. ist untersagt.
S 9.
Jeder Arbeiter ist für die ihm übergebenen Werkzeuge, Maschinen,
Muster und Zeichnungen, sowie für Fensterscheiben und Gläser verantwort-
lich, soll die ihm anvertraute Arbeit auf’s Beste besorgen und in allen
Beziehungen das Interesse der Fabrik wahren, Auch hat jeder Arbeiter
die Verpflichtung auf sich, seinen Vorgesetzten genau und gewissenhaft die
Zeit anzugeben, welche er auf Verfertigung irgend einer ihm übertragenen
Arbeit, sei es im Taglohn oder im Accord, verwendet hat.
S 10.
Diejenigen Arbeiter, welche im Accord arbeiten, werden mit 25 Cts.
weniger per Tag bezahlt, als ihr gewöhnlicher Taglohn beträgt, dagegen
das überbleibende nach Vollendung der Accordarbeit verrechnet.
$ 11.
Der Zahltag findet alle 14 Tage (am Samstag) statt; inzwischen wird
kein Vorschuss bezahlt.
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