Full text: Arbeiterverhältnisse und Fabrikeinrichtungen der Schweiz (2. Band)

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Aus der Fabrikordnung von Scheller & Berchtold in Thalweil. 
Ein ebenfalls in vielen Beziehungen eigenthümliches Regle- 
ment ist dasjenige der Fabrik von Scheller & Berchtold in Thal- 
weil, worin vielerlei Abstufungen von Bussen wegen des Zuspät- 
kommens und Bestimmungen gegen das Blaumachen, gleichzeitig 
aber auch bestimmte Prämien für Pünktlichkeit und tadelloses Be- 
tragen festgesetzt sind. Die betreffenden Bestimmungen lauten: 
2 
Wer fünf Minuten zu spät an die Arbeit kommt, verfällt in eine 
Busse von Fr. — 10 Cis. 
Wer 10 Minuten zu spät kommt, in eine solche von „—20 
» 15 » m » m » » »— 20 
90 » BE rm » # » » 277 80 
» 1—28tunden, » Hz » » »— 50 
„2 Stunden bis! Tag re ® S „al — 
„2% bis 1 Tas e Dr in - nn 150 
Bleibt ein Arbeiter länger als drei Tage unentschuldigt aus, so wird 
er aus dem Verzeichniss gestrichen und verliert seinen rückständigen Lohn 
und Decompte. . 
Wenn ein Arbeiter !/,, !/2, 1 Tag oder noch länger wegbleiben muss 
so hat er solches auf dem Comptoir und den Werkführern oder Meistern 
nebst Angabe der Gründe anzuzeigen; wer wegen Krankheit wegbleiben 
muss, hat ebenfalls Anzeige zu machen. 
21. 
Das Blaumachen ist strengstens untersagt; wer am Montag von der 
Arbeit ausbleibt, ohne am Samstag Abend von seinem Ausbleiben auf dem 
Comptoir Anzeige zu machen, hat bis auf einen Taglohn Busse zu bezah- 
len. Wer regelmässig Blauen macht, kann ohne Aufkündigung sofort ent- 
lassen werden. _ 
23. 
Sämmtliche Bussen, sowie Beiträge in die Krankencassa und Einlagen 
in die Sparcassa werden am Zahltag abgezogen und vom Comptoir dem 
Quästor übergeben. Alle Bussen fallen in die Krankencassa, nicht aber Abzüge 
für zerbrochenes Werkzeug oder schlechte und ganz verdorbene Arbeit. 
25. 
Arbeiter, welche ein ganzes Jahr bei uns in Arbeit stehen und im 
vorhergegangenen Jahr die Zufriedenheit der Vorgesetzten erworben haben, 
sind berechtigt, folgende Ansprüche zu machen: 
a) dass, wenn sie nach Ablauf eines Jahres nicht mehr als 3 Mal gefehlt 
(Krankheit und Militärdienst ausgeschlossen) man ihnen Fr, 40. — 
als Prämie bezahle
	        
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