Full text: Arbeiterverhältnisse und Fabrikeinrichtungen der Schweiz (2. Band)

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Fast alle Arbeiter, mit Ausnahme der Handlanger, werden Einem 
übrigens per Stück und nicht per Tag bezahlt. In den Dru- kaufm 
ckereien gilt, mit Ausnahme von 1 oder 2, als Basis eine verdan 
Stücklänge von 60 Stab, zufolge einer Vereinbarung der Fabri- Minim 
kanten. Wo dieser nicht beigetreten wurde, regeln ebenfalls geübte 
bestimmte Tarife die Lohnberechnung. Wir konnten uns aber webern 
vielfach überzeugen, dass die Arbeiter bei weitem mehr Werth } 
auf das Innehalten einer bestimmten Stücklänge setzen. begnü: 
Die Abzüge für schlechte Arbeit werden theils und L 
von den Fabrikanten selbst, zum kleinern Theil von den Betrac 
Meistern oder Aufsehern gemacht, sollen aber kaum den 10. nach 
bis 5. Theil des verursachten Schadens decken. Mehrfach Zeitab 
wurde von den Arbeitgebern vorgeschlagen, dass die Arbeiter an die 
eine Krankenkasse errichten, welcher dann die Beträge der Ab- zahlte 
züge zugewiesen werden sollten. Dies wurde aber meist abge- aus d 
lehnt, da die Arbeiter grössere Strenge in Bestimmung der so Actier 
verwendeten Abzüge fürchteten. Durchschnittlich kümmern sie durch 
sich jetzt so wenig um die Abzüge, dass einzelne Fabrikanten verscl 
lieber durch Arbeitsentziehung für einige Tage Fahrlässigkeiten den b 
in der Arbeit bestrafen. beme! 
Die Lohnzahlung findet mit einer einzigen Ausnahme wicht 
vierwöchentlich oder monatlich statt, und wir hörten nie den ZTOSS| 
Wunsch nach kürzeren Terminen von Seiten der Arbeiter äussern. Löhne 
Ablie 
Löhne in der Stickerei. behu! 
Für diese Löhne ist der Kanton St. Gallen massgebend. tigen 
Der von uns schon mehrfach erwähnte auf Grund einer Special- Arbei 
enquete von Director Schweitzer erstattete Bericht über die was | 
Verhältnisse der Fabrikarbeiter. im Kanton St. Gallen enthält 
auf Seite 23 die Notiz: »Der Lohn der Sticker berechnet sich 
nach dem Hundert der Stiche und kann es ein solcher Arbeiter So al 
auf 5—6 Fr. per Tag bringen. 2 Fr. erscheinen als Minimum. im 1 
Den Arbeiterinnen und Kindern in den Stickereien wird Tag- bezal 
John, jenen Fr. 1—2. 25, diesen 50 Cts. bis Fr. 1. 50 bezahlt.« etwe
	        
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