Full text: Arbeiterverhältnisse und Fabrikeinrichtungen der Schweiz (2. Band)

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unterricht ertheilt. Die uns mitgetheilten Statuten enthalten in 
den 8$ 1—4 folgende Hauptbestimmungen: 
$ 1. 
Unter dem Namen: Arbeiter-Bund, wird in Serrieres eine Gesellschaft 
zu dem Zwecke gegründet, ihren Mitgliedern Anlass zu bieten, sich gegen- 
seitig kennen zu lernen, in geistiger und moralischer Beziehung sich aus- 
zubilden und sich erholen zu können. 
8.2. 
Zur Erreichung dieses Zweckes verschafft der Bund seinen Mitgliedern 
Zeitungen und Zeitschriften zur Anlegung einer Bibliothek. 
Der Vorstand veranstaltet Zusammenkünfte zur Belehrung und zu 
speciellen und praktischen Vorlesungen (Gesang- und Sprach-Kursen, etc.), 
sowie auch zu gemüthlicher Unterhaltung. 
Das Vereinslocal ist offen von Morgens 9 Uhr bis Abends 11 Uhr. 
$3. 
Jeder unbescholtene Bürger von wenigstens 18 Jahren kann Mitglied 
des Bundes werden, wenn er von einem Gesellschaftsmitgliede vorgeschla- 
gen und vom Vorstande genehmigt ist, nachdem sein Name während acht 
Tagen im Gesellschaftslocal angeschlagen war. 
Die Aufnahme als ordentliches Mitglied schliesst die Annahme und 
Anerkennung der Bundesstatuten in sich, 
8 4. 
Jedes Mitglied verpflichtet sich zu einer einmaligen Eintrittsgebühr 
von einem Franken und einem monatlichen Unterhaltungsgeld von 50 Cen- 
times, zahlbar zum Voraus nach Belieben des Betreffenden, entweder 
monatlich oder vierteljährlich. 
Wer mit der Bezahlung seiner Unterhaltungsgelder drei Monate im 
Rückstande bleibt, wird als ausgetreten betrachtet und verliert alle An- 
sprüche an das Vermögen des Bundes. . 
In ähnlicher Weise wie in Genf und Serrieres wirken ander- 
wärts die über alle Theile der Schweiz verbreiteten gemein- 
nützigen Gesellschaften , welche in städtischen und ländlichen 
Gemeinden nicht nur für die eigenen Mitglieder, sondern auch 
für die übrige Bevölkerung besondere Lesezimmer mit vielen 
Büchern und Zeitungen eingerichtet haben, welche öffentliche 
Vorträge und Discussionen über wichtige sociale Fragen veran- 
stalten und auf diese Weise gegenseitigen Ideenaustausch, Auf- 
klärung und Ausgleichung der Klassengegensätze anbahnen. Den 
geistigen Sammelpunkt dieser Bestrebungen bilden die Jahres- 
yversammlungen der schweizerischen gemeinnützigen Gesellschaft 
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