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ten in und das Organ der Gesellschaft, die alle 2 Monate erscheinende
»Schweizerische Zeitschrift für Gemeinnützigkeit«.
Auf der letzten, im September 1872 in St. Gallen abge-
schaft haltenen Jahresversammlung der schweizerischen gemeinnützigen
Re Gesellschaft ist die Arbeiterfrage zum Gegenstand einer aus-
führlichen Berichterstattung und Discussion gemacht und ge-
wissermassen die Basis des vorstehenden Berichts für die Wiener
licdern Weltausstellung festgestellt worden.
WA Der Herausgeber dieses Berichtes hat damals als Referent
1, etc), der St. Galler Jahresversammlung im September 1872 seine
TUN principielle Auffassung der Arbeiterfrage in sieben Hauptsätzen
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zusammengefasst, zu denen er sich auch heute am Schlusse dieser
litglied Enquete (25. Aug. 1873) noch bekennen muss. Jene Sätze lauteten:
;eschla- 1. Die Arbeiterfrage ist ein wirthschaftliches Problem von welt-
ıd acht bürgerlicher Bedeutung, welches nicht durch irgend ein Universalheilmittel
oder durch die staatliche Organisation der Arbeit oder durch gesellschaft-
16 und liche Zwangsmittel, sondern nur auf dem Boden der Freiheit und Selbst-
thätigkeit eines Jeden an seinem Orte gelöst werden kann.
2. Die Arbeiterfrage ist in ihrem Kernpunkt als eine Bildungsfrage
gebühr für die Arbeiter, als eine Gewissensfrage für die Unternehmer und als eine
0 Cen- Frage der öffentlichen Pflicht für das gesamte Publikum aufzufassen.
ıtweder 3. Die Bildung der Arbeiter muss theils auf eine allgemeine har-
| monische Ausbildung in körperlicher, geistiger und moralischer Hinsicht,
ate im theils auf eine specielle gewerblich technische Geschicklichkeit und wirth-
le An- schaftliche Einsicht gerichtet sein, damit die Arbeiter einerseits mehr oder
besser produciren und mithin auch mehr verdienen, andererseits wirthschaft-
ander- licher consumiren und daher auch mehr ersparen und für ihre Zukunft
\mein- vorsorgen; denn ohne grössere Leistungen und Ersparnisse und Selbstver-
. sicherung der Arbeiter kann sich keine fortschreitende Verbesserung der
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socialen Zustände vollziehen.
auch 4. Die Unternehmer sollten im eigenen geschäftlichen Interesse ihre
vielen Arbeiter als Gehülfen und Mitarbeiter betrachten, welche zu den gleichen
ıtliche geistigen und sittlichen Lebenszielen berufen sind und mit denen sie ein
| gegenseitiges Dienen verbinden muss. Sie sollten ihren Leuten zu gewissen
Vers Stunden oder Tagen der Woche ungehinderten Zutritt gestatten, um etwaige
Auf- Wünsche, Klagen und Beschwerden anzubringen, und sollten schon aus
.‚ Den freien Stücken alle zum Wohle der Arbeiter dienlichen Verbesserungen in
den Fabrikeinrichtungen vornehmen. Es erscheint vor allem nothwendig,
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zweckmässigere Lohnsysteme anzubahnen, das Hülfskassenwesen und die
schaft Wohnungsverhältnisse der Arbeiter zu verbessern, ihr Familienleben zu
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