42
heben, sie gegen Unfälle und Arbeitsunfähigkeit zu versichern und ihnen
Gelegenheit zu weiterer Ausbildung, sowie zu edlen Unterhaltungen und
Erholungen zu verschaffen.
5. Das gesammte Publikum hat in der Arbeiterfrage vor Allem die
öffentliche Pflicht, mit der socialen Reform bei sich selbst anzufangen,
durch das Beispiel der eigenen Thätigkeit und Genügsamkeit, sowie durch
rege Theilnahme an. den Vereins- und Fortbildungsbestrebungen der Arbeiter
den socialen Frieden zu fördern, namentlich bessere persönliche Beziehun-
gen der Arbeiter zu den Unternehmern und zu anderen Klassen der Be-
völkerung herzustellen und allen Verbesserungen der Arbeiterverhältnisse
in sanitarischer, ökonomischer, intellectueller und moralischer Hinsicht ein
werkthätiges Interesse zuzuwenden,
6. Die Thätigkeit.des Staats sollte in der Arbeiterfrage vorwiegend
auf den Schutz von Kindern und Unmündigen, auf die Förderung der
Bildungsinteressen, auf technische und wirthschaftliche Erziehung, auf die
Sorge für sanitarische Massregeln und auf Schutz gegen Vergewaltigung
von oben oder unten her gerichtet sein.
7. Eines der wirksamsten Mittel zur Milderung des Kampfes zwischen
Arbeit und Capital besteht darin, dass die Jugend, ehe ihr Geist durch
falsche Lehren beeinflusst wird, von den Gesetzen, welche Arbeitslohn und
Capitalgewinn beherrschen und überhaupt von den Grundwahrheiten‘ der
Wirthschaftslehre Kenntniss erhält, — und dass Lehrer, Geistliche und
Publicisten, als Lehrer des Volks, sich ebenfalls mit den wirthschaftlichen
Fragen gründlicher als bisher beschäftigen.
Von einer Abstimmung über diese allgemeinen Thesen war
in St. Gallen selbstverständlich keine Rede, die Versammlung
verzichtete sogar, über die zwei speciell behandelten Fragen der
Fabrikgesetzgebung und der Arbeitseinstellungen bestimmte Be-
schlüsse zu fassen; dagegen erklärte sie sich einmüthig für eine
Fortsetzung der Untersuchungen über die schweizerischen Ar-
beiterverhältnisse und Fabrikeinrichtungen in folgenden zwei Re-
solutionen :
1. Die Gesellschaft erklärt es als ihre Aufgabe, die Arbeiterfrage
fortdauernd im Auge zu behalten, die Untersuchungen über die Arbeiter-
verhältnisse fortzusetzen und für die Veröffentlichung des eingegangenen
Materials Sorge zu tragen, um dadurch die allseitige Beleuchtung der
noch vorhandenen Uebektände zu ermöglichen und sowohl den Unterneh-
mern wie auch den Arbeitern als ein unparteiisches neutrales Forum zur
Förderung des socialen Friedens und zur Verhütung von Streitigkeiten zu
dienen,
9. Zu diesem Zweck richtet die Gesellschaft an Regierungen und
A9ß