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Arbeiterin. Die Unterschiede sind aber unbedeutend. Es wird D
jetzt ziemlich allgemein Fr. 2 bezahlt. Im Jahr 1871 betrug
der Taglohn noch gewöhnlich Fr. 1. 70. Die Nachstickerinnen it En
erhalten bei uns täglich Fr. 1. 60 bei 1lstündiger Arbeitszeit, indie L
und 15 Cts. Zuschlag für jede weitere Arbeitsstunde; die meisten Die
arbeiten freiwillig 12 und 13 Stunden. Die Verweberinnen N Oah
verdienen bei 1lstündiger Arbeit Fr. 1. 80; Zuschlag für jede Franken
weitere Stunde 20 Cts. Bei
Die Sticker werden nach Massgabe der Quantität und einzig ul
Qualität ihrer Arbeitsleistung bezahlt. Als Massstab wochen
für die Quantität dient die Zahl der Stiche. Modificirt wird Her
dieser Massstab a) durch den Feinheitsgrad des Garnes, b) durch Arbeiter
die Art der Muster, welche letztere langstichig oder kurzstichig ED
etc. sein können, also den Garnverbrauch beeinflussen und mehr Zur
oder weniger häufiges neues Einfädeln bedingen; c) durch den We
Rapport der Maschinen, d. h. die Distanz der Nadeln in den- ZU Ma
selben; d) durch die Art der Maschine (Doppelmaschine und De
einfache Maschine) etc. In der °%% Rubrik der folgenden Zu- geübten
sammenstellung ist verzeichnet, wie viele Centimes für hundert
Stiche jeweilen bezahlt werden. — Die Qualität der Arbeit Der
wird vom Fabrikanten taxirt; als Massstab dient ihm die Summe, Stickerei
welche für Ausbesserung der »Sticketen« an die Nachstickerin f TON
bezahlt werden muss, ferner der Grad der Uebereinstimmung 9. Heı
der Stickerei mit dem Musterdessin. Bei der Lohnauszahlung bei
figurirt das negative Resultat der Taxirung als Abzug; positiv wel
ist das Resultat, wenn nach der Quantität bezahlt werden kann. 3. Zn
Der Abzug wird, wie gesagt, vom Fabrikanten fixirt und bei dies
uns die Berechtigung dazu förmlich im Vertrag mit dem Sticker-
Lehrling in Anspruch genommen. Wir legen Ihnen einen für In
einen Lehrling berechneten Vertrag bei, so wie einen Arbeits- A unser Bl
vertrag mit einem bereits angelernten, aber noch nicht gehörig 1.
geübten Sticker. In unbestimmten Zeitabschnitten finden als a) fü
Anerkennung für Ausdauer und Tüchtigkeit Geldvertheilungen Le
statt.
Ca
Si