Full text: Arbeiterverhältnisse und Fabrikeinrichtungen der Schweiz (2. Band)

eutend. . Es wird Der für einen Lehrling berechnete Vertrag lautet: 
ahr 1871 betrug Tıehr-Vertrag. 
. . Herr 8 Del dee Welt 2 ler elle a hlele dr ae 
chstickerinnen tritt unter heutigem Datum bei der Stickerei-Actien-Gesellschaft Kronbühl 
diger Arbeitszeit, in die Lehre, um das Sticken auf Maschine zu erlernen. 
unde; die meisten Die Gesellschaft verpflichtet sich, Denselben in allen darauf bezügli- 
egweberinhen chen Arbeiten zu unterrichten und ihm: von Stund an den von der Ge- 
; er sellschaft bestimmten Lohn zu bezahlen, wogegen Herr. .......... 
/uschlag für jede Franken hundert Lehrgeld zu entrichten hat. 
Bei allfällig fehlerhaft gelieferter Arbeit des Betreffenden, worüber 
Juantität und einzig und allein das Ermessen der Direction massgebend und verbindlich 
Ri Als Massstab entscheidet, behält sich die Gesellschaft vor, entsprechenden Abzug zu 
. machen. 
. Modificirt wird Herr ......-.... hat drei Jahre lang bei der Gesellschaft als 
Garnes, b) durch Arbeiter zu verbleiben und bei allfälligem Austritt vor dieser Zeit, aus 
der ikurzetichie welchem Grund auch immer ein solcher stattfinden mag, eine Entschä- 
Oder KULZS 18 digung von 50 Fr. zu leisten, 
flussen und mehr Zur Sicherstellung dieser Austrittsbusse hat die Gesellschaft das Recht, 
n; c) durch den NESEIOG innert neun Monaten am Lohn zurückzubehalten; sie wird zu 
. 5 N f ; ns a Min nn 
Nadehsinsden- Zee und nach Ablauf der drei Jahre wird Capital und Zins zu 
‚pelmaschine und Der mit einem bereits angelernten, aber noch nicht gehörig 
Y solgehäeh Zu- geübten Sticker abgeschlossene Arbeitsvertrag lautet: 
S für hundert Arbeits-Vertrag. 
ität der Arbeit Der Unterzeichnete, Herr ...... Sticker, tritt heute bei der Aetien- 
‚ ihm die Summe, Stickerei Kronbühl unter folgenden Bedingungen in Arbeit: 
die Nachstickerin 1. Die Gesellschaft bezahlt dem Sticker ler een Hr RT 
bereich von Stund an den von ihr bestimmten Lohn. 
Jebereinstimmung 2. Herr........ hat zwei Jahre lang bei der Gesellschaft als Ar- 
Lohnauszahlung beiter zu verbleiben und bei allfälligem Austritt vor dieser Zeit, aus 
Abzug; positiv welchem Grund auch immer ein solcher stattfinden. mag, eine Ent- 
alt den & schädigung von 50 Fr. zu leisten. 
Wen en A: Zur Sicherstellung dieser Austrittsbusse hat die Gesellschaft das Recht, 
ın fixirt und bei dieselbe innert sechs Monaten am Lohn zurückzubehalten; sie wird 
mit dem Sticker- zu 5%, verzinst und nach Ablauf der zwei Jahre wird Capital und 
€ n Zins zurückbezahlt. 
Ihnen einen für a. . 
el einen Arbeits- In nachstehenden Daten führen wir Ihnen vor, wie sich 
Eh nicht gehört unser Bezahlungsmodus praktisch gestaltet: 
| 5 n 
_ N Dan NE 1. Auf Doppelmaschinen. 
116LEN nn ° 442 an . 
seldvertheilüngen a) für einen Sticker vorzüglicher Qualität. (26 Jahre alt, als 
Lehrling eingetreten, 1. Sept. 1870). 
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