Full text: Arbeiterverhältnisse und Fabrikeinrichtungen der Schweiz (2. Band)

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befriedigende Resultate gehabt hätten, dass man solche Prämien 
jedoch gleichzeitig mit dem Lohn auszahlen müsse, ohne Ab- 
züge für schlechte Arbeit zu machen. n 
Referent will nicht unerwähnt lassen, dass manche schweiz. Fabri} 
Spinnereibesitzer von den im Vorstehenden beschriebenen Syste- zolchi 
men der Prämienvertheilung nicht viel wissen wollen und sie selbst 
für zu künstlich oder nur für solche Fabriken zweckmässig halten, De 
welche noch mit Handspinnern und andern ältern Maschinen Cent 
arbeiten, bei denen allerdings auf die persönliche Leistung und ek 
Handhabung der Maschinen viel mehr ankomme, während bei Don) 
den Sellfactors und überhaupt bei den neuesten und besten Den 
Maschinen die menschliche Arbeitskraft immer weniger in Frage äh 
komme und diese besten Maschinen immer mehr auf gleichmässige N 
vorzügliche Leistungen hindrängen, die von den Arbeitern weniger a 
abhängig seien. Die Hauptsache sei daher, dass der Fabrikant Ben 
sich die besten Maschinen anschaffe, dass er seine Fabrik in SE rbei 
gutem Gange und strengster Ordnung erhalte, gute Stoffe ver- iO 
arbeite, Störungen und Unterbrechungen der Arbeit verhüte und m 
dadurch die Arbeiter in den Stand setze, möglichst viele und ee a 
gute Produete abzuliefern, wofür man dann auch besser bezahlen 
könne. — Referent hat aus den ihm bekannt gewordenen Neue- Tiche 
rungen und den sich sehr oft widersprechenden Ansichten und ohre 
Erfahrungen der Praktiker die Ueberzeugung gewonnen, dass N etzte 
man das Eine thun kann und das Andere nicht zu lassen braucht. hir 
Im Uebrigen lässt sich aus den von uns mitgetheilten Erfahrun-  Wele} 
gen verschiedener Erwerbszweige, wie z. B. aus den in der Cat 
mechanischen Weberei gezahlten Löhnen der positive Nachweis dem 
führen, dass doch auch bei Einführung der besten Maschinen,  beth 
wie die mechanischen Webstühle doch ohne Zweifel sind, von 
der Leistungsfähigkeit und Aufmerksamkeit des Arbeiters .un- see 
gemein viel abhängt und mithin die Ungleichmässigkeit in POT 
der Ablohnung wohl bei allen Erwerbszweigen ein wirthschaft- einge 
licher Grundsatz bleiben wird.  Daut
	        
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