Full text: Arbeiterverhältnisse und Fabrikeinrichtungen der Schweiz (2. Band)

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antheile festsetzt, diese am besten sofort ausbezahlt 
werden. Jeder weiss am besten, wo ihn der Schuh drückt nehm 
und mit einem Sparheft-Eintrag ist in den meisten Fällen nicht mente 
geholfen. Wer wirklich im Fall ist, einen Sparpfennig zurück- im 0 
zulegen, der übergibt ihn am allerbesten den bestehenden öffent- ‚dama) 
lichen Sparkassen, und ich weiss, dass diess auch von einer schönen dahin 
Anzahl unserer Arbeiter geschah. » (Kant 
3 Weiter. hatte ein Fabrikant im Kanton Solothurn zuerst verst 
im Jahre 1869 eine Summe von ca. 10,000 Fr. an sämmtliche zeiter 
Angestellte und Arbeiter seines Etablissements, sowohl an die in treu 
der Fabrik als auch an die in ihren eigenen Häusern für ihn habe, 
Arbeitenden nach Verhältniss der von jedem Einzelnen im Jahre verth 
verdienten Löhne und mit besonderer Rücksicht der Dienstjahre pünk 
vertheilt. Auf unser Befragen hat uns der betreffende Fabrikant. 
mitgetheilt, dass er diese Gratificationen in den letzten Jahren Fälle 
nicht fortgesetzt, sondern es vorgezogen habe, Theile seines Rein- beite: 
gewinns auf den Bau von Arbeiterwohnungen, auf Errichtung ange) 
einer Speiseanstalt und eines grossen Logirhauses für ledige St: 
Arbeiter zu verwenden. 
4. Neuere Fälle sind aus den Jahren 1871 und 1872 zu 
berichten. Nach Baseler Blättern versammelte die grosse Floret- Sind, | 
spinnerei R. S. in Basel im December 1871 eines Samstags Abends ‚dienst 
ihre Arbeiter zu einem Abendessen, an welchem auch alle Chefs u 
mit ihren Familien Theil nahmen. Die Arbeiter fanden unter 1 
ihren Couverts Geschenke an Geld, welche je nach der Dienstzeit zu un 
ziemlich hoch waren und bei denjenigen, die 6 Jahre im Geschäfte 
waren, 100 Fr. betrugen. Die unter die Arbeiter so vertheilte —_ 
Summe erreichte die Höhe von ca. 30,000 Fr. 
5. Bald darauf vertheilte der Chef einer Winterthurer Fabrik im 
Januar 1872 einen schon seit Jahren aus den Reinerträgen des 
Geschäfts für seine Arbeiter angesammelten Fond durch Aushändi-- 
gung eines Sparkassenbuches an jeden Arbeiter mit nicht unerheb- 
lichen Beträgen, deren Höhe sich nach den von ihnen im Geschäfte 
verdienten Löhnen und nach den Jahren der Anstellung richtete.
	        
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