zieht sich sowohl auf den Verkehr auf festem Boden
(Eisenbahn, Automobil) als auch auf Wasserwegen
(Seehäfen, Flüsse, Kanäle). Als typisches Beispiel sei
auf den ständigen Wettbewerb der großen europä-
ischen Sechäfen Hamburg, Bremen, Amsterdam, Rotter-
dam, Antwerpen, Triest hingewiesen. Es ist dies ein
äußerst umfangreiches Kapitel, das zudem noch erwei-
tert wird durch den Konkurrenzkampf der großen Ree-
dereien in der Bedienung der gleichen Übersee-Ver-
kehrswege. Durch verständige Abkommen lassen sich
Auswüchse des Konkurrenzkampfes nach Art der
rücksichtslosen, in Amerika beliebten Methoden ver-
meiden. Es ist beachtenswert, daß z. B. zwischen Ham-
burg und Bremen schon seit hundert Jahren ein steter
Wettbewerb besteht, daß dieser aber immer in vor-
nehmer, sogar in freundschaftlicher Weise ausgefoch-
ten worden ist. Dasselbe ist durch zwischenstaatliche
Vereinbarung zu erzielen. Ein Musterbeispiel dieser
Art sind die jüngsten Abkommen wegen Benutzung des
Triester Hafens von den Österreichischen Landen her.
Die Bedeutung Ttriests, das einst »der« Hafen der Groß-
macht Österreich gewesen war, hat durch den Über-
gang des Hafens an Italien natürlich schwer gelitten.
Die Einverleibung Österreichs ins Deutsche Reich
drohte nun Triest das gesamte Hinterland zu entziehen.
Da haben zwischenstaatliche Vereinbarungen eine Be-
nutzung des Triester Hafens in angemessenem Um-
fang auch vom reichsdeutsch gewordenen Österreich
her sichergestellt.
In ganz ähnlicher Weise haben die zeitweilig sehr
hitzig verlaufenen Interessenkämpfe der einzelnen
Verkehrsmittel untereinander durch Verständigung
großenteils ihr Ende gefunden. Deutschland ist hier-
für ein besonders gutes Beispiel. Noch vor einem
Jahrzehnt etwa tobten wilde Kriege zwischen Eisenbahn
und Binnenschiffahrt, zwischen Eisenbahn und Auto.
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