148 Erster Teil. Viertes Buch.
meinem Recht ihre Hofstätten doch nur als willkürlich vom Grundherrn
aufkündbare Lehen. Denn es steht geschrieben: sobald der Herr ihnen
ihren Hof genommen habe, so bleibe ihnen nichts Anderes übrig, als ihn
mit Bitten anzugehen. Anderseits kann dieser nicht umhin, dem in
solchen Fällen üblichen vernünftigen Brauche zu folgen“. Dagegen er-
klärte freilich der Oberrichter Brian: „Es sei stets seine Meinung ge-
wesen und werde es auch fürderhin bleiben, dafs ein Werkbauer, der trotz
getreuer Ausübung seiner Pflichten vom Grundherrn ausgewiesen werde,
wegen widerrechtlicher Schädigung gegen ihn vor Gericht gehen dürfe“.
Aber die Urteile einzelner Gerichte vermochten gegen diese Expro-
priation der kleinen Bauern durch die grofsen Eigentümer so wenig
etwas auszurichten wie die Gesetzgebung, die übrigens nur schüchtern
vorging. So bestimmte Heinrich VII. durch Gesetz vom Jahre 1489,
dafs kein Bauernhaus, zu dem 20 oder mehr Acres Land gehörten,
niedergerissen werden dürfe. Spätere Gesetze verlangten, dafs der länd-
liche Tagelöhner 4 Acres Land zur eigenen Bewirtschaftung erhielte,
setzten auch ein Maximum von 2000 Schafen für jeden Eigentümer fest.
Aber alle Zeugnisse stellen fest, dafs diese Gesetze lange Zeit nicht durch-
zugreifen vermochten. So konstatieren die Berichte der im Jahre 1517
ernannten Einschätzungsbeamten in einer ganzen Reihe von Distrikten
Ort für Ort den Verfall der Landwirtschaft. Ihre Feststellung geschieht
häufig in dieser Form: „der A. hat in der Gemeinde B. eine Pachtung
von soundsovielen Acres Land inne, die vor der Zeit unserer Ein-
schätzung Ackerland waren; — nun aber ist der Hof eingegangen, und
das Land ist in Weide verwandelt“. Oder es wird in einem konkreten
Falle das Nähere wie folgt ausgeführt: „In der Gemeinde Choysell liegen
die einst dem John Willyers gehörigen Häuser in Trümmern und sind
von ihren Bewohnern verlassen, und zu diesen Häusern gehören 300
Aeres Land, von denen 30 (noch) Pflugland und die übrigen Weideland
sind. Ebenso stehen die Häuser von Burton Lazars in derselben Ge-
meinde öde und leer, und auch zu diesen Häusern gehören 300 Acres
Land, von denen 40 (noch jetzt) Pflugland, die übrigen aber Weide
sind; und dieser Niedergang der Gemeinde hat auch den Verfall der
Kirche zur Folge gehabt.“
„Wenn man — sagt im 16. Jahrhundert HARRISON in seiner ‚De-
seription. of England‘ — die älteren Inventarien jedes Herrenhofes ver-
gleichen will, so wird man finden, dafs unzählige Häuser und kleine
Bauernwirtschaften verschwunden sind, dafs das Land viel weniger
Leute nährt, und dafs viele Städte verfallen sind, obgleich einige neue
aufblühn. Von Städten und Dörfern, die man um der Schaftriften willen
zerstört hat, und worin nur noch die Herrenhäuser stehen, könnte ich
etwas erzählen“. Die Klagen jener alten Chroniken sind, wie KARL
Marx richtige sagt, immer übertrieben, aber sie zeichnen genau den Ein-