ergab eine Steigerung der Tagesleistung um 10%, d. h. die Arbeits-
leistung während der effektiven Arbeitszeit war um 19% gestiegen,
Diese in der Praxis erzielten Ergebnisse sollten unseren Unter-
nehmern, die bisher begreiflicherweise wenig Wert auf diese ihnen
wesensfiremde Art der Pausenregelung gelegt haben, doch zu denken
geben und sie erkennen lassen, daß in kurzen Zeitabständen ein-
gelegte kleine Arbeitspausen, die auch den ersten Anfängen von
Ermüdung vorbeugen, sehr zur Verbesserung des Arbeitsresultates
beitragen können. Ob durch konstruktive Änderungen im Bau der
Maschine erreicht werden kann, daß nicht nur das Arbeitstempo,
sondern auch die Pausen dem Arbeiter vorgeschrieben werden, ist
wohl auch erst durch viele neue Versuche zu entscheiden.
Neben den Kurzpausen verdient die Frage nach der Länge und
Dauer der anerkannt notwendigen größeren Pause während der
Tagesschicht besondere Beachtung. In der Hauptsache sind zwei
Formen der täglichen Arbeitsgliederung! in Industriebetrieben
üblich, einerseits die europäisch-kontinentale Form mit der Zeiten-
folge: Morgenteil der Arbeit — Mittagsruhe mıt Hauptmahlzeit —
Nachmittagsteil der Arbeit — Abendmahlzeit — Schlaf, anderer-
seits die englische Form mit der Zeitenfolge: Tagesarbeit ohne
längere Ruhepause — Ruhe mit Hauptmahlzeit — Schlaf.
Das Charakteristikum des ersten Typs, der sog. geteilten Ar-
beitszeit, ist die größere Mittagspause, die den Arbeitstag in zwei
Hälften zerlegt. Die physiologische Tatsache, daß die Tages-
leistungskurve gegen Mittag etwas abfällt, um erst am Nachmittag
wieder anzusteigen, läßt die Mittagszeit zur Arbeitsruhe besonders
geeignet erscheinen; in Erkennung dieser physiologischen Forde-
rung haben die unter „natürlichen‘ Umweltbedingungen arbeiten-
den Personen z. B. in Landwirtschaft und Gewerbe von jeher eine
Mittagspause in ihr Tagewerk eingeschoben. Die Dauer dieser
Mittagspause darf besonders bei schwerer Arbeit eine Stunde nicht
unterschreiten, wenn sie die von den Hygienikern aufgestellte
Forderung einer halbstündigen Essens- und einer halbstündigen
Ruhezeit, die gleichzeitig der Einleitung des Verdauungsprozesses
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ı Zentralblatt für Gewerbehygiene und Unfallverhütung, Jahrg 1925, S. 39/40
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