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sondern auch davon, wie sie sich dem Arbeitsgang einpaßt. Jede
unorganische, arbeitsfremde Schutzvorrichtung hemmt auch die
Leistung. Deshalb ist an die Schutzvorrichtungen der beiden ersten
Gruppen die Forderung! zu stellen, daß sie weder arbeitserschwerend
empfunden werden, noch durch einfache äußere Eingriffe entfernt
oder unwirksam gemacht werden können.
Nur die beiden letzten Formen des Unfallschutzes sind absolut
wirksam, vorausgesetzt natürlich, daß sie richtig funktionieren.
Bei den Maßnahmen der dritten Gruppe ist eine falsche, gefahr-
bringende Maschinenbedienung überhaupt nicht möglich?, weil die
Maschine erst dann läuft, wenn der unfallbedrohte Mensch oder
seine Arbeitsglieder sich außer Gefahr befinden. Der psychologische
Vorteil dieser Methoden besteht in der Entlastung der Aufmerk-
samkeit des Berufstätigen. Die Forderung Schlesingers: ‚,Die
Schutzvorrichtungen sind so einzurichten, daß die Aufmerksamkeit
des Arbeiters ungeteilt der Arbeitsausführung zugewendet werden
kann‘‘, ıst damit erfüllt.
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2. Psychophysische Forderungen an die gefahr-
anzeigenden Einrichtungen des Betriebes.
Von den sachlichen Einrichtungen des Betriebes, die auf eine
entstehende Gefahr hinweisen sollen, ist zu fordern, daß sie so
rechtzeitig und deutlich auf die Gefahr aufmerksam machen, daß
diese durch entsprechende Handlungen abgewendet werden kann.
Im allgemeinen sind akustische Gefahrwarnungen optischen vor-
zuziehen; das hat seinen Grund darın, daß mit dem Auge nur solche
Dinge wahrgenommen werden, auf die es gerichtet ıst und die
meistens schon vorher Gegenstand der Aufmerksamkeit waren,
während das Ohr auch auf solche Reize reagiert, die nicht schon
vorher die Aufmerksamkeit beanspruchten. Das Ohr ist deshalb
besser als das Auge geeignet, die Aufmerksamkeit auf neu eintretende
Reize hinzulenken. Optische Gefahrwarnungen werden den aku-
stischen nur dann überlegen sein, wenn die Umgebung, in der das
ı E. Lysinski, Psychologie des Betriebes, S. 158.
2 Industrielle Psychotechnik, Jahrg. 1926, S. 19.
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