Full text: Anpassung der industriellen Arbeit an die psychophysische Beschaffenheit des Menschen

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durch einen Zug in proximaler Richtung, also gegen den Körper zu, 
in Tätigkeit gesetzt wird, während die Fahrtstellung durch Vor- 
drücken des Hebels erreicht wird, so hat man die einzige, vom 
psychophysiologischen Standpunkt aus zweckentsprechende Brems- 
anordnung*‘“‘. 
Die gefahrabwehrenden Einrichtungen müssen weiter so durch- 
gebildet sein, daß die zur Beseitigung der Gefahr notwendige Be- 
wegungsrichtung der gewollten Richtung eines Maschinenteils oder 
dergleichen entspricht. Die Bewegung, die der Arbeiter z. B. zur 
Verringerung gefährlichen Dampfdruckes auszuführen hat, muß 
derjenigen Bewegungsrichtung des Manometerzeigers entsprechen, 
die ein Sinken des Dampfdruckes anzeigt?. In gleicher Weise müssen 
sich die Steuerungen der Maschine dieser Forderung der Sinnfällig- 
keit unterordnen, wenn nicht in Momenten der Gefahr das Unglück 
durch falsche Steuerbewegung geradezu herbeigeführt werden soll. 
Da der Mensch bei starker innerer Hemmung sich zu vergreifen 
geneigt ıst, sollen die unter verschiedenen Umständen zu betätigen- 
den Handgriffe so angeordnet sein, daß sie nicht miteinander ver- 
wechselt werden können, z. B. das Regulieren der Spannung, die 
Betätigung des Ölschalters usw. Neben- oder übereinander angeord- 
nete Schalter sollen hinsichtlich ihrer Lage der Lagebeziehung der 
Orte entsprechen, auf die sie wirken®. Die Beachtung dieser For- 
derungen an die Konstruktion unfallabwehrender Einrichtungen 
ist deshalb von besonderer Wichtigkeit®, weil jede Gefahrandrohung 
innere Hemmungen hervorruft, die ein ruhiges Überlegen unmöglich 
machen, so daß der Mensch in die ihm angeborene instinktive Reak- 
tionsweise zurückfällt. Darum müssen derartige Einrichtungen von 
vornherein so konstruiert werden, daß sie diesem triebhaften 
reflektorischen Handeln entsprechen. 
Über die Notwendigkeit des technisch-sachlichen Unfallschutzes, 
besonders des technischen, dessen Ziel es ist, ein aufmerksames Ver- 
halten des Arbeitenden unnötig zu machen, besteht kein Zweifel. 
Der Arbeiter an der Maschine kann neben seiner Beschäftigung 
1 Reichsarbeitsblatt (Nichtamtlicher Teil), Jahrg. 1925, S. 445. 
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$ Reichsarbeitsblatt (Nichtamtlicher Teil), Jahrg. 1925, S. 445 
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