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erregen, in unserem Falle für aufmerksames, unfallsicheres Ver-
halten. Da jedoch im allgemeinen das Künstlerische geeignet ist,
die Aufmerksamkeit zu erregen und zu fesseln und Gefühle des
Wohlgefallens auszulösen, wird der künstlerische Gehalt eines
Unfallbildes seine Wirkung erhöhen. Nicht richtig dagegen ist es,
wenn man die unbedingte Forderung der künstlerischen Ausstattung
und Gestaltung des Unfallverhütungsplakates aufstellt, sie hat
sich vielmehr der Forderung der Wirksamkeit unterzuordnen.
Um bei der Herstellung guter Unfallverhütungsbilder Doppel-
arbeit zu vermeiden, ist beim Verband der Deutschen Berufs-
genossenschaften eine besondere Unfallverhütungsbild G.m.b.H.
auf gemeinnütziger Grundlage ins Leben gerufen worden. Diese
Gesellschaft, der fast alle gewerblichen Berufsgenossenschaften
angehören, hat die Aufgabe, fortlaufend gute Unfallbilder in Zu-
sammenarbeit von Künstlern, Unfalltechnikern und Psychologen
herstellen zu lassen und planmäßig zu verbreiten. Ihre Zahl! betrug
bis Herbst 1926 rund 3 Millionen, die etwa 150 Unfallgefahren be-
handeln. Um auch die jugendlichen Arbeiter frühzeitig für die
Unfallverhütung zu gewinnen, stellt die Unfallverhütungsbild
G.m.b.H. etwa 4000 Fach- und Fortbildungsschulen die Unfall-
verhütungsbilder kostenlos zur Verfügung.
Ein abschließendes Urteil über die Wirkung der deutschen
Unfallverhütungsbildpropaganda läßt sich wegen ihres kurzen Be-
stehens zur Zeit noch nicht fällen. Nach den Beobachtungen der
Gewerbeaufsichtsbeamten darf man jedoch annehmen, daß die
Unfallreklame bereits Erfolge zu verzeichnen hat? Diese hängen
wesentlich von den Unternehmern und Betriebsleitern ab, die für
eine möglichst weite Verbreitung der Bilder durch Aushang im
Betrieb, Aufdruck auf Anmeldescheinen, Krankenscheinen, Lohn-
beuteln usw. zu sorgen haben, damit möglichst vielen Arbeitern
in anregender, wechselnder Folge vor Augen geführt wird, bei
welchen Arbeiten Gefahren vorhanden sind und wie sie sich diesen
gegenüber zu verhalten haben.
1 Unfallverhütungskalender, Jahrg. 1927, S. 31/32
? Deutsche Arbeitgeberzeitung, 26. Jahrg., Nr. 7.
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