Die Beleuchtung darf ferner keine störenden Schlagschatten
geben, die Unsicherheit im Arbeiten zur Folge haben. Durch Zu-
führung von Licht von verschiedenen Seiten, also durch Auf-
hängen mehrerer Lampen im Arbeitsraume, lassen sich solche
störenden einseitigen Schlagschatten beseitigen.
Auch Ungleichmäßigkeit der Beleuchtung behindert die Arbeit.
Das Umstellen des Auges von einer gewissen Helligkeit, an die es
sich gewöhnt hat, auf eine wesentlich kleinere Helligkeit kostet
Zeit- und Nervenarbeit; bei starkem und häufigem Helligkeits-
wechsel tritt rasch Ermüdung des Auges.ein, die die Leistungs-
fähigkeit des Arbeitenden herabsetzt. Bei scharfer, auf einen Punkt
konzentrierter Platzbeleuchtung, wie sie für Präzisionsarbeiten
notwendig ist, wird ein großer Unterschied zwischen beleuchtetem
Punkt und nächster Umgebung störend empfunden. Ebenso sollen
Räume, zwischen denen ein häufiger Verkehr stattfindet, hinsicht-
lich ihrer Beleuchtungsstärke nicht allzu sehr voneinander ab-
weichen.
Derartige örtlich störenden Ungleichmäßigkeiten können durch
richtige Wahl und Verteilung der Lampen vermieden werden. Das
Licht breit und gleichmäßig verteilende Werkplatzlampen sind im
allgemeinen geeigneter als solche, die nur einen kleinen Lichtfleck
unter der Lampe geben. Für die Verkehrsbeleuchtung innerhalb der
Werkstätten erzeugen Breitstrahler eine gleichmäßigere Boden-
beleuchtung als gewöhnliche Lampen oder Tiefstrahler*.
Ebenso wirken zeitlich störende Ungleichmäßigkeiten, wie z. B.
das Flackern des Lichtes, arbeitshemmend. Diesem Übel kann
bei elektrischer Beleuchtung durch konstante Lampenspannung,
bei Gasbeleuchtung durch konstanten Gasdruck und richtige Ein-
regulierung der Lampen begegnet werden.
Von größter Wichtigkeit für die Wirksamkeit der Beleuchtung
ist auch der Lichteinfall. Falscher Lichteinfall kann trotz aus-
reichender Beleuchtungsstärke eine Beleuchtung vollkommen un-
brauchbar machen. Bei Arbeitsplatzbeleuchtung wendet man vor-
teilhaft verstellbare Werkplatzlampen an, die eine Einstellung des
Lichteinfalls zulassen. Bei Allgemeinbeleuchtung bringt man die
ı Reichsarbeitsblatt, Jahrg. 1925, S. 208.
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