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werden müssen. Eine Regelung des Arbeitsprozesses dergestalt,
daß die Arbeitskraft jedes einzelnen Arbeiters möglichst lange
erhalten bleibt, ist für den Betrieb am vorteilhaftesten. Erfahrene
Wirtschaftspraktiker haben schon immer den Standpunkt ver-
treten, daß das Wohl der Unternehmer im weitesten Maße davon
abhängig sei, wie sie in ihren Betrieben mit der menschlichen
Arbeitskraft wirtschaften. „Letzten Endes fließt auch für sie der
höchste Ertrag aus der Quelle Arbeit nur dann, wenn diese Quelle
möglichst lange und ausgiebig, nicht aber im ruckweisen, zur
frühen Erschöpfung führenden Springquell fließt‘.
Für den Betriebspraktiker hat die Ermüdungsfrage also in erster
Linie ökonomische Bedeutung?, und er wird sich nur insoweit mit
ihr zu beschäftigen haben, als sie die Leistungsfähigkeit des Arbeiters
herabsetzt und so die Sicherheit«der Produktionskalkulation und
den geordneten Gang in der Werkstatt beeinträchtigt. Der Betriebs-
leiter weiß aus Erfahrung, daß ein ermüdeter Arbeiter die konstante
Maschinenkraft nicht rationell ausnützen kann, daß die körperliche
und psychische Widerstandskraft unter der Ermüdung leidet. Er
hat also allen Grund, nichts unversucht zu lassen, um die Ermüdung
des Arbeiters im Betrieb auf das Mindestmaß zu beschränken.
1. Wesen der Ermüdungs.
Jeder Arbeiter hat eine gewisse anlagemäßige Höchstleistungs-
Bereitschaft®, die je nach Geschlecht, Alter, Naturell, geogra-
phischer Herkunft, sozialer Herkunft, Schulbildung usw. ver-
schieden sein wird. Diese anlagemäßige Höchstleistungsbereitschaft
wird durch die physische und psychische Ermüdung herabgesetzt,
ein Grund für den Betriebspraktiker, sie mit allen zur Verfügung
stehenden Mitteln zu bekämpfen.
Dazu ist notwendig, sich zunächst über das Wesen der Ermü-
dung Klarheit zu verschaffen. Muskel- und Nervensystem bilden
im wesentlichen den psycho-physischen Apparat des Menschen,
dessen Aktivität begrenzt ist durch die Menge der verfügbaren
ı F. Schmidt, Der Wiederbeschaffungspreis des Umsatztages, S. 31:
? Beiheft 7 zum Zentralblatt für G. und U., S. 46.
* Rationalisierung, Arbeitswissenschaft und Arbeiterschutz, S. 18.
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